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Jedermannsrecht
Das schwedische Jedermannsrecht gibt jedem Menschen die Möglichkeit, die schwedische Natur hautnah zu erleben und zu genießen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie in der Natur tun und lassen können, was Sie wollen. Nehmen Sie stets auf andere Menschen, Tiere und Pflanzen Rücksicht!
Nicht stören oder zerstören lautet die Grundregel. Damit Sie nicht gegen schwedische Gesetze verstoßen, beachten Sie bitte die Informationen, die das Schwedische Amt für Umweltschutz (Naturvårdsverket) anbietet:
> Jedermannsrecht auf Deutsch
Naturvårdsverket
SE-106 48 Stockholm
Schweden
Tel.: 0046-10-698 10 00
Fax: 0046-10-698 10 99
E-Mail: registrator@naturvardsverket.se
Homepage: www.naturvardsverket.se
Stand: Oktober 2011