Der Beitritt Schwedens zur EU

Am 1. Januar 1995 trat Schweden der EU bei. Die Vorbereitungen für eine Mitgliedschaft in der EU wurden mehrere Jahre früher eingeleitet. 1991 stellte die schwedische Regierung das Beitrittsgesuch für die damalige EG. Anfang 1993 nahmen Schweden und die EU die Beitrittsverhandlungen auf. Im Anschluss daran hielt Schweden ein Referendum ab, bei dem sich die Schweden für einen Beitritt zur EU aussprachen.

Der Beitritt Schwedens wird in dem zwischen dem Königreich Schweden und den damaligen Mitgliedstaaten der EU ausgehandelten Beitrittsvertrag geregelt. Der schwedische Reichstag stimmte dem Beitrittsvertrag nach dem positiven Ausgang des Referendums im November 1994 zu. Der Vertrag enthält u.a. Bestimmungen über die Aufnahme schwedischer Repräsentanten in die einzelnen Institutionen der EU und verschiedene Übergangsbestimmungen bei der Anwendung der Rechtsvorschriften der EU in Schweden.

Mit dem Beitritt zur EU wurden auch Änderungen verschiedener schwedischer Grundgesetze notwendig. Die Änderungen beinhalteten u.a. die Möglichkeit des Reichstags, die Entscheidungsbefugnis an die EG zu übertragen. Schweden hat die Grundgesetze im Zuge des EU-Beitritts mehrfach geändert. Ein Beispiel hierfür ist die Möglichkeit des Reichstags, die Entscheidungsbefugnis an die gesamte EU zu übertragen.

Neben dem Referendum über den EU-Beitritt 1994 fand in Schweden 2003 eine Volksabstimmung über die Teilnahme an der Währungsunion der EU statt, bei der sich die Bevölkerung gegen die Einführung des Euro als Währung in Schweden aussprach.

Der schwedische Reichstag und die Regierung sind auf mehreren Ebenen in die Zusammenarbeit der EU einbezogen. Die Regierung vertritt Schweden im EU-Zusammenhang, doch nehmen sowohl Regierung und als auch Reichstag am Entscheidungsprozess teil, der zur Gemeinschaftsgesetzgebung der EU führt.

Schweden hat 10 Stimmen im EU-Ministerrat und 19 Sitze im Europäischen Parlament. Schweden nimmt an der EU-Passunion, der so genannten Schengen-Zusammenarbeit, teil.