EU-Rechtsvorschriften

Die grundlegenden Bestimmungen für die Arbeit der EU sind in den Verträgen, den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Vereinbarungen, festgehalten. Auf der Grundlage der Verträge verabschiedet die EU Rechtsvorschriften, die in unterschiedlicher Weise für die gesamte Union Rechtsgültigkeit haben.

Die gesamte Tätigkeit der EU muss auf Verträgen, den zwischenstaatlichen Vereinbarungen der Mitgliedstaaten basieren. Die Verträge legen die Grundzüge für Zusammenarbeit, Tätigkeit der Institutionen, Entscheidungsbefugnis und Rechtsetzungsverfahren der EU fest. Die wichtigsten Verträge sind:

  • Der EG-Vertrag stellt die Grundlage für die meisten Bereiche der Zusammenarbeit in der EU dar. Er enthält z. B. Bestimmungen über die Freizügigkeit von Personen in der EU, einheitliche Währung, Zollunion, Agrarpolitik, Verkehr, Beschäftigung und Sozialpolitik, Volksgesundheit und Entwicklungshilfe. Häufig auch Römische Verträge genannt.

  • Der EU-Vertrag enthält unter anderem Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Zusammenarbeit in polizeilichen Fragen und rechtliche Zusammenarbeit im strafrechtlichen Fragen. Die Europäische Union wurde durch den EU-Vertrag gebildet. Der EU-Vertrag wird häufig auch Maastricht-Vertrag genannt.

Im Zuge der Zusammenarbeit und dem EU-Beitritt weiterer Länder sind weitere Verträge hinzugekommen. Beispiele hierfür sind der Vertrag von Amsterdam, der Vertrag von Nizza und die Beitrittsabkommen der Mitgliedstaaten.

Rechtsvorschriften nach dem EG-Vertrag

Die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten haben die Entscheidungsbefugnis für die meisten unter den EG-Vertrag fallenden Bereiche an die EU übertragen. Die EU kann folglich innerhalb dieser Bereiche an Stelle der nationalen Parlamente legislativ tätig werden. Dies gilt vor allem für drei Arten von Rechtsvorschriften:

  • Verordnungen gelten in allen Mitgliedstaaten sofort und gleichermaßen als Teil der einzelstaatlichen Gesetzgebung. Die Mitgliedstaaten brauchen nach Annahme der Verordnung keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig kann der Mitgliedstaat nicht gegen eine Verordnung verstoßen. Ein Beispiel für eine Verordnung sind die Rechte von Arbeitnehmern, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten.

  • Richtlinien legen die Grundzüge für die Umsetzung einer Maßnahme durch die Mitgliedstaaten fest, doch können die Mitgliedstaaten selbst über die genaue Vorgehensweise entscheiden. Die Mitgliedstaaten können stattdessen ihre eigenen Gesetze zur Erfüllung der Vorschriften der Richtlinie verabschieden. Die Richtlinie über die Fahrerlaubnis ist ein Beispiel für eine EU-Richtlinie.

  • Beschlüsse gelten sofort für die davon betroffenen Bereiche. Sie werden häufig für Verwaltungsmaßnahmen oder zur Klärung von bereits in Kraft getretenen Gesetzen verwendet. Beschlüsse im EU-Wettbewerbsrecht sind ein Beispiel hierfür.

Rechtsvorschriften nach dem EU-Vertrag

In der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU werden normalerweise keine Rechtsvorschriften verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben die Entscheidungsbefugnis nicht an die EU übertragen. Die Zusammenarbeit erfolgt auf zwischenstaatlicher Ebene und bezieht sich auf außenpolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Dies können drei Arten von Maßnahmen sein:

  • Gemeinsame Standpunkte zur Stellungnahme der EU in einer speziellen Frage. Diese finden Anwendung, wenn alle Mitgliedstaaten beispielsweise den Vereinten Nationen gegenüber die gleiche Auffassung vertreten.

  • Gemeinschaftsmaßnahmen werden bei außen- und sicherheitspolitischen Aktionen der EU ergriffen. Ein Beispiel hierfür ist die EU-Maßnahmen gegen Piraten vor der Küste Somalias.

  • Beschlüsse werden zur Umsetzung von zuvor vereinbarten gemeinsamen Maßnahmen oder Standpunkten verwendet.

Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in polizeilichen und strafrechtlichen Angelegenheiten sowie bei der Kriminalitätsbekämpfung erfolgt auf zwischenstaatlicher Ebene. Die Mitgliedstaaten haben die Entscheidungsbefugnis nicht an die EU übertragen. Die Zusammenarbeit kann drei Arten von Maßnahmen enthalten:

  • Rahmenbeschlüsse koordinieren das Strafrecht in den Mitgliedstaaten, beispielsweise um über gemeinsame Urteile bei gewissen schweren Straftaten zu entscheiden. Rahmenbeschlüsse ähneln EU-Richtlinien. Sie geben den Ländern die Ziele vor, für die Ausarbeitung der Rechtsvorschriften sind die Mitgliedstaaten verantwortlich.

  • Beschlüsse werden für die Zusammenarbeit verwendet, wenn es sich nicht um die Anpassung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten handelt.

  • Gemeinsame Standpunkte sind Stellungnahmen der EU zu spezifischen Fragen.