Der größte Anteil des EU-Haushalts, etwa 45 Prozent, wird für Agrarbeihilfen, die Entwicklung des ländlichen Raums und für Umweltmaßnahmen ausgegeben. Etwa 40 Prozent des Haushalts gehen an Investitionen in die nachhaltige Entwicklung. Dazu gehört vor allem die Regionalpolitik der EU, doch auch Investitionen in Bereiche wie Forschung, Ausbildung und Verkehr sind davon umfasst.
Auf außenpolitische Maßnahmen entfallen ungefähr 7 Prozent der Ausgaben. Etwa 1 Prozent wird für die polizeiliche Zusammenarbeit und Kriminalitätsbekämpfung ausgegeben. Die administrativen Kosten machen ca. 6,6 Prozent des Haushalts aus.
Die EU hat keine Befugnis zur Erhebung von Steuern, weshalb sich der Haushalt über Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert. Diese Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:
Das Europäische Parlament und der Rat beschließen den Haushalt der EU. Bei einigen Ausgabenposten hat der Rat das letzte Wort, beispielsweise bei Agrarbeihilfen und Ausgaben, die sich auf Abkommen mit Drittstaaten beziehen, während das Europäische Parlament bei allen anderen Ausgabenposten das letzte Wort hat. Das Europäische Parlament ist auch die Instanz, die dann dem gesamten EU-Haushalt zustimmt.
Die Obergrenze für die Einnahmen und Ausgaben der EU werden in einem langfristigen Haushalt festgestellt. Der gegenwärtige Langzeithaushalt gilt für den Zeitraum 2007 – 2013.