Arbeitsweise der EU

Die EU ist eine große Verhandlungsmaschinerie, die den Interessen vieler verschiedener Beteiligten Rechnung zu tragen hat. Mitgliedstaaten, Europäisches Parlament, Kommission und die von den Beschlüssen betroffenen Personen haben alle ihre eigene Auffassung über die Arbeitsweise der EU. Für den Entscheidungsprozess der EU gibt es feste Regeln.

Je nach Sachfrage gibt es in der EU viele verschiedene Wege der Entscheidungsfindung. In den meisten Fällen muss der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission mit dem Europäischen Parlament eine Einigung erzielen. Dies gilt für Fragen wie Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten, Umwelt, Verkehr, Forschung, Euro und Zusammenarbeit im Zollbereich. 
Vereinfacht lässt sich der EU-Beschlussprozess folgendermaßen beschreiben:

1. Vorlage eines Vorschlags durch die Kommission.
2. Aussprache im Europäischen Parlament und im Rat über den Vorschlag.
3. Ratsbeschluss, manchmal gemeinsam mit dem Parlament.

Das Mitentscheidungsverfahren ist das am häufigsten angewandte Verfahren bei dieser Art von Beschlüssen. Dies bedeutet, dass Rat und Parlament den Vorschlag der Kommission abändern können und beide Institutionen über den Vorschlag einig sein müssen. Bei diesem Verfahren hat das Europäische Parlament die größte Einflussmöglichkeit bezüglich des Inhalts eines Beschlusses. In anderen Fällen kann das Europäische Parlament nur eine Stellungnahme zu einem Kommissionsvorschlag abgeben, ohne dass der Rat den Empfehlungen des Parlaments folgen muss.

In der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU sowie der polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit ist die Entscheidungsbefugnis von den Mitgliedstaaten nicht an die EU übertragen worden. Beschlüsse werden vor allem mittels Verhandlungen im Rat gefasst und spiegeln sich in internationalen Übereinkommen wider. Das Europäische Parlament hat nur eine geringe oder gar keine Einflussmöglichkeit.