EU-Institutionen

Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission sind gemeinsam für die Rechtsvorschriften der EU verantwortlich. Der Europäische Rat gibt die Leitlinien für die Tätigkeit der EU vor. Der Europäische Gerichtshof ist für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts zuständig, der Europäische Rechnungshof prüft die verantwortungsvolle Verwendung der Finanzmittel.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte Institution der EU. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments vertreten die von den Bürgerinnen und Bürgern Europas in den Wahlen zum Ausdruck gebrachten Meinungen und Interessen.

Das Europäische Parlament verabschiedet gemeinsam mit dem Rat neue europäische Rechtsvorschriften auf der Grundlage der von der Kommission vorgestellten Vorschläge, genehmigt den Haushalt der EU und stellt sicher, dass Kommission und Rat ihre in den EU-Verträgen festgelegten Aufgaben erfüllen.

Das Europäische Parlament tagt in Straßburg und Brüssel. Einmal im Monat kommt das gesamte Parlament in Straßburg zusammen. Darüber hinaus finden zusätzliche Sitzungen und Sitzungen der Parlamentsausschüsse in Brüssel statt. Die Verwaltung des Parlaments befindet sich in Luxemburg.

In der Legislaturperiode 2009-2014 hat das Europäische Parlament 736 Mitglieder. Nach Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags wird das Europäische Parlament 751 Mitglieder zählen.

Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union vertritt die Interessen der Mitgliedstaaten in der EU. Er verabschiedet neue europäische Rechtsvorschriften und schließt internationale Übereinkommen im Namen der EU. Der Rat teilt häufig die Entscheidungsbefugnis mit dem Europäischen Parlament.

Der Ratsvorsitz wechselt alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten. Das Land, das den Vorsitz stellt, hat gleichzeitig den Vorsitz des Europäischen Rats inne und leitet die Ratsarbeitsgruppen der EU. Der Ratsvorsitz ist verantwortlich für die Leitung der Arbeiten im Rat, für die Vertretung des Rats gegenüber den anderen EU-Institutionen sowie für die Vertretung der EU in der Welt.

Der Rat setzt sich aus jeweils einem Minister eines jeden Mitgliedstaats zusammen. Je nach Sachfrage nehmen die jeweiligen Fachminister an den Sitzungen teil. So diskutieren beispielsweise die EU-Finanzminister die Wirtschaftspolitik der EU, während sich die Justizminister mit der polizeilichen Zusammenarbeit befassen.

Der Rat tagt normalerweise in Brüssel. Im April, Juni und Oktober finden die Ratstagungen in Luxemburg statt.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission vertritt die gesamte EU. Sie arbeitet Vorschläge für neue Rechtsvorschriften aus, sie ist verantwortlich für die Umsetzung der EU-Beschlüsse und wacht darüber, dass die europäischen Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Darüber hinaus ist die Kommission für den EU-Haushalt verantwortlich.

Die Kommission setzt sich aus jeweils einem Kommissar aus jedem Mitgliedstaat zusammen. Die Kommissare sind weder ihren Heimatstaaten noch anderen EU-Institutionen gegenüber weisungsgebunden.

Die Kommissare werden von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten ernannt und werden vom Europäischen Parlament vor ihrem Amtsantritt bestätigt.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat vereint die Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten und den Präsidenten der Kommission. Er setzt die Leitlinien für die Arbeit der EU fest, ist aber keine formelle EU-Institution. Der Europäische Rat kommt mindestens zweimal im Jahr in Brüssel zu einem Gipfeltreffen zusammen.

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird bei Streitfällen im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsrecht angerufen. Streitfälle können sich beispielsweise zwischen Mitgliedstaaten und Institutionen der EU abspielen, zwischen einzelnen EU-Institutionen oder weniger häufig zwischen Mitgliedstaaten.

Durch „Vorabentscheidungen“ gibt der Gerichtshof den nationalen Gerichten Hilfestellung bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts. Privatpersonen haben nicht die Möglichkeit, gegen Urteile nationaler Gerichte vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsmittel einzulegen.
Der Gerichtshof setzt sich aus jeweils einem Richter aus jedem Mitgliedstaat zusammen.

Europäischer Rechnungshof

Der Rechnungshof prüft die ordnungsgemäße Verwendung der Finanzmittel und Verwaltung der EU-Institutionen. Der Rechnungshof setzt sich aus jeweils einem Richter aus jedem Mitgliedstaat zusammen.

Ausschuss der Regionen und Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Ausschuss der Regionen (AdR) vertritt die regionalen und kommunalen Interessen in der EU. Der Ausschuss hat eine beratende Funktion und gibt Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften ab. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat eine beratende Funktion und gibt Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften in Wirtschafts- und Sozialfragen ab.