Neue Regeln für die Lebensbescheinigung:

Ab Juni 2006 gelten neue Regeln bezüglich Lebensbescheinigungen.

Personen, die außerhalb von Schweden wohnen und Altersrente, Kranken- oder Aktivitätenzuschuss, Hinterbliebenenrente oder Arbeitsschadenrente erhalten, müssen einmal jährlich eine sog. Lebensbescheinigung ausfüllen, die im November jedes Jahr von Schweden zugeschickt wird. Die Lebensbescheinigung ist dann zu beglaubigen, d.h. die Bescheinigung kann nur bei einer schwedischen Botschaft, einem schwedischen Konsulat, einer ausländischen Sozialversicherungsanstalt, einem Öffentlichen Notar oder einer schwedischen oder ausländischer Polizeibehörde unterschrieben und gestempelt werden. Danach wird die Bescheinigung in Original an die Sozialversicherungsanstalt in Schweden unter der folgenden Adresse geschickt:

Levnadsintyg
Inläsningscentralen
Box 1000
SE – 831 29 Östersund


Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Schwedischen Sozialversicherungsanstalt: (Försäkringskassan)

www.forsakringskassan.se