Informationen

Pensionsmyndigheten
S-839 89 Östersund
Schweden
Tel: +46 498 20 07 00
Fax: +46 498 20 07 10
E-post: international@
pensionsmyndigheten.se

Inhaltsverzeichnis

Service för svenskar / Services for Swedes

Lebensbescheinigung

Personen, die außerhalb von Schweden wohnen und Altersrente, Kranken- oder Aktivitätenzuschuss, Hinterbliebenenrente oder Arbeitsschadenrente erhalten, müssen einmal jährlich eine sog. Lebensbescheinigung ausfüllen, die im November jedes Jahr von Schweden zugeschickt wird.

Die Lebensbescheinigung ist dann zu beglaubigen, d.h. die Bescheinigung kann nur bei einer schwedischen Botschaft, einem schwedischen Konsulat, einer ausländischen Sozialversicherungsanstalt, einem Öffentlichen Notar oder einer schwedischen oder ausländischer Polizeibehörde unterschrieben und gestempelt werden. Danach wird die Bescheinigung in Original an die Schwedischen Rentnbehörde geschickt in Schweden unter der folgenden Adresse geschickt:

Pensionsmyndigheten
Levnadsintyg
Box 1000
S-839 89 Östersund
Schweden


Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Schwedischen Rentenbehörde.