Pensionsmyndigheten S-839 89 ÖstersundSchwedenTel: +46 498 20 07 00Fax: +46 498 20 07 10E-post: international@pensionsmyndigheten.se
Die Lebensbescheinigung ist dann zu beglaubigen, d.h. die Bescheinigung kann nur bei einer schwedischen Botschaft, einem schwedischen Konsulat, einer ausländischen Sozialversicherungsanstalt, einem Öffentlichen Notar oder einer schwedischen oder ausländischer Polizeibehörde unterschrieben und gestempelt werden. Danach wird die Bescheinigung in Original an die Schwedischen Rentnbehörde geschickt in Schweden unter der folgenden Adresse geschickt:
Pensionsmyndigheten LevnadsintygBox 1000S-839 89 ÖstersundSchweden
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Schwedischen Rentenbehörde.