Der Antragssteller muss auf dem dafür vorgesehenen Formular "Äktenskapscertifikat, Ansökan och försäkran" um eine "Ehehindernisprüfung" ansuchen.
Folgende Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Kopie dafür der Schwedischen Botschaft vorzulegen:
1. Pass2. "Personbevis", mit Angaben über beide Elternteile, im Original und nicht älter als 3 Monate (sog. Personenstandsurkunde)3. Meldebestätigung4. Ist der Betreffende geschieden, so ist das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzuweisen.
Für den nicht-schwedischen Partner:1. Pass2. Meldebestätigung
Das Ehefähigkeitszeugnis wird in schwedischer oder englisher Sprache gegen eine Gebühr von € 11,-ausgestellt.
Die Gebühr wird im Vorhinein erlegt, entweder im Zusammenhang mit der Eingabe oder auf die Kontonummer der Botschaft: BA/CA 0024-49668-00 BLZ 12000.
Für Übersetzungen weisen wir auf den Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern hin.