Ansuchen um das schwedische Ehefähigkeitszeugnis (äktenskapscertifikat)

Die Schwedische Botschaft in Wien stellt das Ehefähigkeitszeugnis für in Österreich ansässige schwedische Staatsbürger aus, die in Schweden nicht mehr gemeldet sind.

Der Antragssteller muss auf dem dafür vorgesehenen Formular "Äktenskapscertifikat, Ansökan och försäkran" um eine "Ehehindernisprüfung" ansuchen.

Folgende Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Kopie dafür der Schwedischen Botschaft vorzulegen:

1. Pass
2. "Personbevis", mit Angaben über beide Elternteile, im Original und nicht älter als 3 Monate (sog. Personenstandsurkunde)
3. Meldebestätigung
4. Ist der Betreffende geschieden, so ist das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzuweisen.

Für den nicht-schwedischen Partner:
1. Pass
2. Meldebestätigung

Das Ehefähigkeitszeugnis wird in schwedischer oder englisher Sprache gegen eine Gebühr von € 11,-
ausgestellt.

Die Gebühr wird im Vorhinein erlegt, entweder im Zusammenhang mit der Eingabe oder auf die Kontonummer der Botschaft:
BA/CA 0024-49668-00 BLZ 12000.

Für Übersetzungen weisen wir auf den Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern hin.