Folgende Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Kopie dafür der Schwedischen Botschaft vorzulegen:
Für den schwedischen Partner:1. Pass2. "personbevis", mit Angaben über beide Elternteile, im Original und nicht älter als 3 Monate (sog. Personenstandsurkunde)3. Meldezettel4. Ist der Betreffende geschieden, so ist das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzuweisen.
Für den nicht-schwedischen Partner:1. Pass2. Geburtsurkunde 3. Meldezettel
Das Ehefähigkeitszeugnis wird in schwedischer Sprache gegen eine Gebühr von € 13,-ausgestellt. Auf Wunsch kann die Botschaft eine beglaubigte Übersetzung dieses Zeugnisses machen. Die Gebühr dafür beträgt € 22,-.Die Gebühr wird im Vorhinein erlegt, entweder im Zusammenhang mit der Eingabe in bar, oder auf die Kontonummer der Botschaft: BA/CA 0024-49668-00 BLZ 12000.