Ansuchen um das schwedische Ehefähigkeitszeugnis (äktenskapscertifikat)

Die Schwedische Botschaft in Wien stellt das Ehefähigkeitszeugnis für in Österreich ansässige schwedische Staatsbürger aus, die in Schweden nicht mehr gemeldet sind. Beide Partner müssen gemeinsam auf dem dafür vorgesehenen Formular "ANSÖKAN OCH FÖRSÄKRAN Hindersprövning" (siehe Anlage) um eine sog. "Ehehindernisprüfung" ansuchen und gleichzeitig eidesstattlich erklären, dass nichts gegen das Eingehen einer Ehe vorliegt.

Folgende Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Kopie dafür der Schwedischen Botschaft vorzulegen:

Für den schwedischen Partner:
1. Pass
2. "personbevis", mit Angaben über beide Elternteile, im Original und nicht älter als 3 Monate (sog. Personenstandsurkunde)
3. Meldezettel
4. Ist der Betreffende geschieden, so ist das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzuweisen.

Für den nicht-schwedischen Partner:
1. Pass
2. Geburtsurkunde
3. Meldezettel

Das Ehefähigkeitszeugnis wird in schwedischer Sprache gegen eine Gebühr von € 13,-
ausgestellt. Auf Wunsch kann die Botschaft eine beglaubigte Übersetzung dieses Zeugnisses machen. Die Gebühr dafür beträgt € 22,-.Die Gebühr wird im Vorhinein erlegt, entweder im Zusammenhang mit der Eingabe in bar, oder auf die Kontonummer der Botschaft:
BA/CA 0024-49668-00 BLZ 12000.