Die Kosten betragen 55 €. Als Ausweisdokument beim Ansuchen genügt in erster Linie der alte Reisepass, sonst ein Identitätsausweis gemeinsam mit schwedischem „Personbevis“. Wir bitten Sie auch, eine österreichische Meldebestätigung mitzubringen. Für Minderjährige gelten wie bisher besondere Bestimmungen. In diesen Fällen ersuchen wir die Antragssteller, sich persönlich mit der Botschaft in Verbindung zu setzen.
Ab Februar 2007 ist es nicht mehr möglich, einen Pass oder Ausweis bei den Honorarkonsulaten zu beantragen.
Das jetzige Aushändigen von Reisepässen und Ausweisen bei den Konsulaten wird aber weiterhin bis 2009 möglich sein. Ab Sommer 2009 werden die schwedischen Reisedokumente zusätzlich auch Fingerabdrücke enthalten. Damit müssen die Reisepässe und Ausweise nicht nur bei der Botschaft beantragt, sondern auch abgeholt werden.
Im Gegenzug werden Auslandsschweden beim Besuch in Schweden direkt bei den schwedischen Passbehörden schneller und kostengünstiger - oder im Ausland auch bei anderen schwedischen Botschaften - neue Reisedokumente beantragen können.