Der Immobilienerwerb in Schweden erfolgt schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer und muss vom zuständigen Grundbuchamt registriert werden. Der Kaufvertrag muss aus zwei verschiedenen Teilen bestehen. Das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer im Grundbuch ein. Das zuständige Grundbuchamt ist dem örtlichen Amtsgericht unterstellt.
Es ist dringend zu empfehlen, den Kaufvertrag mit Hilfe eines schwedischen Maklers, eines schwedischen Juristen oder der juristischen Abteilung einer schwedischen Bank abzuschließen. Fragen über in Schweden tätige Makler werden vom Verband schwedischer Makler (Mäklarförbundet) beantwortet.
MäklarsamfundetBox 1487 S-171 28 SolnaSchweden
Tel: 0046-8/735 62 00 Fax: 0046-8/444 77 00 E-Mail: service@maklarsamfundet.se
Beim Kauf einer Immobilie in Schweden muss der Käufer mit folgenden Ausgaben rechnen:
Schließlich ist noch zu beachten, dass ein ausländischer Staatsangehöriger, der in Schweden Grundeigentum erworben hat, damit nicht automatisch Anspruch auf eine ständige Aufenthaltserlaubnis hat.