Arbeta & bo i Sverige / Work & Live in Sweden

Information für Rentner beim Umzug nach Schweden

Für Rentnerinnen und Rentner, die innerhalb der EU umziehen möchten, gelten die Regelungen der EU-Richtlinie 1990/365 – Ruhegehaltsempfänger. Danach können Rentner in einen anderen EU-Mitgliedsstaat umziehen, sofern sie über angemessene Mittel und eine Krankenversicherung verfügen.

Aufenthaltserlaubnis

Seit dem 1. Mai 2006 benötigen EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis für Schweden mehr. Für Sie als Rentner bedeutet dies, dass Sie sich nach Ankunft in Schweden lediglich beim nächstgelegenen Migrationsamt (Migrationsverket) registrieren lassen müssen. Hierzu müssen Sie beglaubigte Kopien Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises sowie einen Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügen, einreichen. Familienangehörige (Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder), sofern sie auch EU-Bürger sind, müssen sich ebenfalls vor Ort registrieren lassen und dabei nachweisen, dass ihre Finanzierung gesichert ist.

Weitere Informationen finden Sie in englischer Sprache auf der Homepage des Migrationsamtes (Migrationsverket):
> www.migrationsverket.se

Rentenzahlungen aus Deutschland

Informationen über Rentenzahlungen aus Deutschland nach Schweden erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ob und in welcher Höhe eine Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung in Schweden gezahlt werden kann, wird in jedem Einzelfall geprüft. Im Allgemeinen erhalten Deutsche, die nach Schweden umziehen, die volle Rente.
> www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Erhalten Sie zudem kapitalgedeckte bzw. betriebliche Rentenbestandteile, sollten Sie sich auch zeitig mit den jeweiligen Trägern in Verbindung setzen, um die Zahlungen nach Schweden zu klären.

Für Rentenbezieher besteht die Pflicht, der Deutschen Rentenversicherung Bund die Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland mitzuteilen. 

Kranken- und Pflegeversicherung

Bezüglich der Kranken- und Pflegeversicherung kann eine Wohnsitzverlegung Änderungen nach sich ziehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich möglichst frühzeitig an Ihre Krankenkasse zu wenden.

Beziehen Sie ausschließlich eine deutsche Rente, sind Sie auch nach einem Umzug nach Schweden in Deutschland pflichtversichert, wenn Sie die Vorversicherungszeit erfüllen. In diesem Fall benötigen Sie das Formular E 121, das Sie von Ihrer deutschen Krankenkasse bekommen und bei der schwedischen Sozialversicherungsamt (Försäkringskassan) einreichen müssen. Damit kann die schwedische Krankenversicherung bei der deutschen Krankenkasse die Überweisung einer Pauschalsumme veranlassen, die für die Deckung der in Schweden entstehenden Kosten vorgesehen ist.

Beziehen Sie neben der deutschen Rente auch eine schwedische Rente, können Sie Mitglied der schwedischen Försäkringskassan werden. Informationen darüber finden Sie in deutscher Sprache auf ihrer Homepage:
> www.forsakringskassan.se

Beziehen sie aus verschiedenen Ländern eine Rente, nicht aber aus Schweden, werden Sie in dem Land krankenversichert, in dem Sie am längsten versichert waren.

Weitere Informationen zum Thema Kranken- und Pflegeversicherung bei Umzug ins Ausland erteilt die:

Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (dvka)
Pennefeldsweg 12 c
53177 Bonn
Tel.: 0228-953 00
Fax: 0228-953 06 00
E-Mail: post@dvka.de
Homepage: www.dvka.de

Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung ist eine Zahlung nach Schweden in der Regel gewährleistet, wenn Sie Ihre Rente zu 100 Prozent aus Deutschland beziehen und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Bitte beachten Sie, dass nur Geldleistungen, nicht jedoch Sachleistungen transferiert werden. Beziehen Sie eine Doppelrente, also sowohl aus Deutschland als auch aus Schweden, werden Sie nach Ihrem Umzug in das schwedische Sozialversicherungssystem eingegliedert und Ihr Anspruch auf Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung erlischt.

Haben Sie eine private Pflegeversicherung müssen Sie rechtzeitig bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob Leistungen der Pflegeversicherung bei Umzug nach Schweden übernommen werden.

Steuern
Auskünfte über die Steuerpflicht für Deutsche, die eine Rentenzahlung in Schweden empfangen, erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Gemäß des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Schweden werden Ihre Rentenbezüge aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung auch in Deutschland besteuert.

Beim Schwedischen Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket) erhalten Sie Informationen zum Thema Steuern in Schweden, etwa, wenn Sie in Schweden eine Immobilie erwerben. Die Adresse der Hauptverwaltung lautet:

Skatteverket
S-171 94 Solna
Schweden
Tel.: 0046-8-56 48 51 60
Fax: 0046-8-28 03 32
E-Mail: huvudkontoret@skatteverket.se
Homepage: www.skatteverket.se


Stand: Oktober 2010