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Information für Rentner beim Umzug nach Schweden
für Rentner, die innerhalb der EU umziehen möchten, gelten die Regelungen der EU-Richtlinie 1990/365 – Ruhegehaltsempfänger. Danach können Rentner in einen anderen EU-Mitgliedsstaat umziehen, sofern sie über angemessene Mittel und eine Krankenversicherung verfügen. Die Richtlinie können Sie kostenlos beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften bestellen oder im Internet herunterladen.
Ausführliche Informationen finden Sie rechts.
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