Informationsbroschüre "BfA-Information 22 - Rente bei Aufenthalt im Ausland":> www.eu-info.de
AufenthaltserlaubnisSeit dem 1. Mai 2006 benötigen EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis für Schweden mehr. Für Sie als Rentner bedeutet dies, dass Sie sich nach Ankunft in Schweden lediglich beim nächstgelegenen Migrationsamt (Migrationsverket) registrieren lassen müssen. Hierzu müssen Sie beglaubigte Kopien Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises sowie einen Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügen, einreichen. Familienangehörige (Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder), sofern sie auch EU-Bürger sind, müssen sich ebenfalls vor Ort registrieren lassen und dabei nachweisen, dass ihre Finanzierung gesichert ist.
Weitere Informationen finden Sie in englischer Sprache auf der Homepage des Migrationsamtes (Migrationsverket):> www.migrationsverket.se
Rentenzahlungen aus DeutschlandInformationen über Rentenzahlungen aus Deutschland nach Schweden erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ob und in welcher Höhe eine Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung in Schweden gezahlt werden kann, wird in jedem Einzelfall geprüft. Im Allgemeinen erhalten Deutsche, die nach Schweden umziehen, die volle Rente.> www.deutsche-rentenversicherung-bund.deErhalten Sie zudem kapitalgedeckte bzw. betriebliche Rentenbestandteile, sollten Sie sich auch zeitig mit den jeweiligen Trägern in Verbindung setzen, um die Zahlungen nach Schweden zu klären.
Für Rentenbezieher besteht die Pflicht, der Deutschen Rentenversicherung Bund die Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland mitzuteilen. Kranken- und PflegeversicherungBezüglich der Kranken- und Pflegeversicherung kann eine Wohnsitzverlegung Änderungen nach sich ziehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich möglichst frühzeitig an Ihre Krankenkasse zu wenden.
Beziehen Sie ausschließlich eine deutsche Rente, sind Sie auch nach einem Umzug nach Schweden in Deutschland pflichtversichert, wenn Sie die Vorversicherungszeit erfüllen. In diesem Fall benötigen Sie das Formular E 121, das Sie von Ihrer deutschen Krankenkasse bekommen und bei der schwedischen Sozialversicherungsamt (Försäkringskassan) einreichen müssen. Damit kann die schwedische Krankenversicherung bei der deutschen Krankenkasse die Überweisung einer Pauschalsumme veranlassen, die für die Deckung der in Schweden entstehenden Kosten vorgesehen ist.
Beziehen Sie neben der deutschen Rente auch eine schwedische Rente, können Sie Mitglied der schwedischen Försäkringskassan werden. Informationen darüber finden Sie in deutscher Sprache auf ihrer Homepage:> www.forsakringskassan.se
Beziehen sie aus verschiedenen Ländern eine Rente, nicht aber aus Schweden, werden Sie in dem Land krankenversichert, in dem Sie am längsten versichert waren.
Weitere Informationen zum Thema Kranken- und Pflegeversicherung bei Umzug ins Ausland erteilt die:
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (dvka)Pennefeldsweg 12 c53177 BonnTel.: 0228-953 00Fax: 0228-953 06 00E-Mail: post@dvka.deHomepage: www.dvka.de
PflegeversicherungBei der Pflegeversicherung ist eine Zahlung nach Schweden in der Regel gewährleistet, wenn Sie Ihre Rente zu 100 Prozent aus Deutschland beziehen und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Bitte beachten Sie, dass nur Geldleistungen, nicht jedoch Sachleistungen transferiert werden. Beziehen Sie eine Doppelrente, also sowohl aus Deutschland als auch aus Schweden, werden Sie nach Ihrem Umzug in das schwedische Sozialversicherungssystem eingegliedert und Ihr Anspruch auf Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung erlischt.
Haben Sie eine private Pflegeversicherung müssen Sie rechtzeitig bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob Leistungen der Pflegeversicherung bei Umzug nach Schweden übernommen werden.
SteuernAuskünfte über die Steuerpflicht für Deutsche, die eine Rentenzahlung in Schweden empfangen, erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Gemäß des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Schweden werden Ihre Rentenbezüge aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung auch in Deutschland besteuert.
Beim Schwedischen Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket) erhalten Sie Informationen zum Thema Steuern in Schweden, etwa, wenn Sie in Schweden eine Immobilie erwerben. Die Adresse der Hauptverwaltung lautet:
SkatteverketS-171 94 SolnaSchwedenTel.: 0046-8-56 48 51 60Fax: 0046-8-28 03 32E-Mail: huvudkontoret@skatteverket.seHomepage: www.skatteverket.seStand: Oktober 2010