Führerschein

Ein schwedischer Führerschein muss alle zehn Jahre erneuert werden. Ein neuer Führerschein muss natürlich auch ausgestellt werden, wenn der alte einem abhanden gekommen ist oder es irgendwelche Änderungen bei den Personenangaben gibt.

Ein Formular zur Erneuerung des Führerscheins liegt in der Botschaft und in unseren schwedischen Konsulaten auf.

Der Antragsteller soll das Formular selbst ausfüllen und dann direkt mit Foto an die zuständige Behörde in Schweden, das Zentralamt für Straßenwesen Vägverket zur Bearbeitung schicken.

Nach der Bearbeitung schickt Vägverket den neuen Führerschein direkt an jene Auslandsbehörde, die vom Antragsteller im Formular angegeben wurde.