Erforderliche Unterlagen:Kopie des alten Passes: Ist Ihnen Ihr alter Pass abhanden gekommen, müssen Sie eine polizeiliche Verlustanzeige im Original beilegen. Ein gestohlener Pass wird bei der Polizei gemeldet, ein auf andere Weise abhanden gekommener Pass dagegen beim Magistratischen Bezirksamt, Gemeindeamt bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft.
Meldebestätigung - erhältlich beim Magistratischen Bezirksamt oder Gemeindeamt bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft.
"Personbevis" (Personenstandsurkunde): Diese bekommen Sie von der schwedischen Steuerbehörde (skattekontoret), wo Sie zuletzt gemeldet waren. (Auf der offiziellen Homepage der Steuerbehörde www.skatteverket.se finden Sie weitere Informationen. Klicken Sie auf "Folkbokföring" und danach auf "Personbevis".) WICHTIG: Personen, die nie in Schweden registriert bzw. wohnhaft waren, erhalten keine Personenstands-urkunde.Kinder unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung der bzw. des Erziehungsberechtigten. Haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, wird das Formular BILAGA TILL PASSANSÖKAN von beiden Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben, sowie jeweils eine Kopie des Reisepasses der Erziehungs-Berechtigen beigelegt. Hat nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, soll dies durch eine Kopie des diesbezüglichen rechtskräftigen Urteiles nachgewiesen werden. Von Kindern, die in Schweden nicht registriert sind und es auch noch nie waren, wird die Geburtsurkunde beigelegt; ist nur der Vater schwedischer Staatsbürger, muss ebenso die Heiratsurkunde der Eltern beigelegt werden.
Gebühren:Biometrischer Reisepass/ Biometrische nationale ID-Karte: 130 € (5 Jahre gültig)Provisorischer Pass: 149 €Portokosten: 3 € (nur wenn der Pass in einem Konsulat abgeholt werden soll)Die Passgebühr muss vor der Antragsstellung auf das Bankkonto der Botschaft BA-CA 0024-49668-00, BLZ 12000 eingezahlt werden. Eine Kopie des Einzahlungsauftrages soll dem Ansuchen beigelegt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Gebühr direkt in der Botschaft bar zu entrichten.
Die Ausstellung des Passes erfolgt innerhalb von circa drei Wochen.
Es ist möglich, den Pass oder die ID-Karte in Schweden zu beantragen. Gebühr: 500 SEK, plus 14 Euro falls Sie den Pass oder die ID-Karte in Österreich abholen wollen.