Schwedische/r Staatsbürger/in kann man auf vier Arten werden:
GeburtAdoptionHeirat der ElternAnsuchen
Das Staatsbürgerschaftsgesetz ab 1. Juli 2001
Am 1. Juli 2001 erhielt Schweden ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz (2001:82). Das Gesetz beinhaltet u.a. die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft.
Allgemeines zur Staatsangehörigkeit
Ein Kind wird automatisch schwedischer Staatsbürger, wenn die Mutter Schwedin ist oder wenn der Vater Schwede ist und mit der Mutter verheiratet ist. Nach dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz wird das Kind eines schwedischen Vaters schwedischer Staatsbürger, wenn es in Schweden geboren wird. Ist das Kind im Ausland geboren, muss der schwedische Vater (mit Zustimmung der Mutter) den Wunsch nach schwedischer Staatsbürgerschaft für das Kind bei der schwedischen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat anmelden. Dies reicht aus, damit das Kind die schwedische Staatsbürgerschaft erwerben kann. Die Anmeldung muss erfolgen, bevor das Kind 18 Jahre alt ist. Es ist zu beachten, dass der Erwerb der schwedischen Staatsbürgerschaft durch Anmeldung in bestimmten Fällen den automatischen Verlust einer anderen Staatsbürgerschaft mit sich bringen kann. Das hängt von der Staatsbürgerschaftsgesetzgebung des betreffenden anderen Landes ab.
Mehr Informationen über das Staatsbürgerschaftsgesetz auf Englisch oder schwedisch finden Sie unter Migrationsverket, siehe Extern link.
Informationen für im Ausland geborene und als wohnhaft gemeldete schwedische Staatsbürger
Wie Sie im Falle einer Doppelstaatsbürgerschaft die schwedische Staatsbürgerschaft auch nach Ihrem 22. Geburtstag beibehalten können
Um es zu vermeiden, dass Sie mit dem 22. Geburtstag die schwedische Staatsbürgerschaft automatisch verlieren, ist ein Antrag notwendig. Sie müssen den Antrag zwischen Ihrem 18. und 22. Geburtstag stellen. Wenn Sie eine Zeit lang in Schweden wohnhaft gewesen sind, ist kein Antrag notwendig.
Sie können die Formulare der schwedischen Migrationsbehörde im Internet als pdf-Dokumente herunterladen. Sie können aber auch das Formular von einer Schwedischen Botschaft bzw. in Schweden über das Bestellservice der Migrationsbehörde beziehen.
Den Antrag auf das Beibehalten der Schwedischen Staatsbürgerschaft, reichen Sie bei einer Schwedischen Botschaft oder bei einem schwedischen Konsulat ein. Falls Sie Sich in Schweden befinden, können Sie den Antrag direkt an "Migrationsverket" in Norrköping senden.
Denna sida är uppdaterad: 2010-05-14