Informationen

/Schwedisches Migrationsamt
Migrationsverket
S-601 70 Norrköping
Schweden

Tel: 0046-11-15 60 00
Fax: 0046-11-10 81 55

Visum

Schweden ist Mitglied im Schengen-Abkommen. Das bedeutet, dass Schweden seine Grenzkontrollen gegenüber den Schengen-Ländern aufgehoben hat. Ab dem 1. November 2005 vertritt die schwedische Botschaft in Bern auch die Länder Dänemark, Finnland, Island und Norwegen hinsichtlich Schengenvisa.

Folgende Länder sind Mitglied im Schengen-Abkommen: Schweden, Finnland, Dänemark, Norwegen, Island, Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Italien und Griechenland.

Termin: 
Die Buchung von Terminen ist möglich von Montag bis Freitag von 15.00-17.00 Uhr unter der Nummer 031 328 70 11.

Wichtig: Wir nehmen keine Anträge an, die nicht vollständig sind.

Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind. In diesem Fall werden die Gebühren nicht zurückerstattet. 

Ein Gesuch für ein Schengen-Visum muss von jeder erwachsenen Person persönlich (Ausnahme: minderjährige Kinder) bei der Botschaft eingereicht werden.

Die Bearbeitungszeit nach Einreichung des Antrags kann bis zu 3 Wochen dauern.

Die Botschaft benötigt (pro Person)

- Reisepass, mit Gültigkeit mindestens 3 Monate über die beantragte Reisedauer hinaus

- genau ausgefüllter und unterzeichneter Antrag auf Schengenvisum

Die Formulare in verschiedenen Sprachen finden Sie rechts oben (Deutsch, Französisch, Englisch und Schwedisch).

- 2 aktuelle Farbfotos
Dem Antrag auf ein Visum müssen zwei Fotos beigelegt sein. Das Foto muss von vorne aufgenommen, in Farbe und mit hellem Hintergrund sein.

Für Kinder und Ehepartner, die keinen eigenen Pass besitzen, sondern im Pass einer entsprechenden Bezugperson eingetragen sind, müssen eigene Visummarken mit Foto ausgefertigt werden, die im Pass der Bezugsperson eingeklebt werden

- Schweizerische Aufenthaltsbewilligung im Original + Fotokopie mit Gültigkeit mindestens 1 Monat über das Rückreisedatum hinaus

- schriftliche Einladung im Original + Fotokopie
 
für Schweden: "referentbilaga E"
Formular in schwedischer Sprache
Formular in englischer Sprache
zusammen mit einem "personbevis" (Wohnsitzbestätigung)

- bei Geschäftsreisen: Bestätigung der Firma des Angestellten/Einladung der Kontaktfirma

- bei Tourismus: Reise- und /oder Hotelbuchung für die gesamte Reisedauer mit Zahlungsnachweis

- Arbeitsbestätigung
- Lohnausweis/Bankkontoauszug.

Die schwedischen Behörden gehen davon aus, dass man für einen Aufenthalt in Schweden mit ungefähr SEK 370 (40 EUR) pro Tag und Person rechnen muss. Der Nachweis über genügende finanzielle Mittel kan entweder durch einen Bankkontoauszug oder durch eine Bestätigung der eingeladenden Person, dass sie fåur alle entstehenden Kosten während Ihres Aufenthalts in Schweden garantiert, erfolgen.

- Bestätigung einer in allen Schengen-Staaten gültigen Kranken- und Unfallsversicherung UND Reiseversicherung (evtl. ETI von TCS) - ein allfälliger Rücktransport muss versichert sein (Euro 30'000.-). 

- Ehepartner und Kinder von EU- oder EWR/Schweizer Bürgern sollten Kopien des Familienbüchleins und/oder Pass des Angehörigen vorzeigen. 

- ein mit Ihrer Adresse versehenes und mit Fr. 6.- frankiertes Kuvert 

Die Visagebühren sind bei der Einreichung des Visumantrages BAR zu bezahlen.

Gebühren ab 1.1.2007:
Kinder unter 6 Jahre ohne Gebühr.

Staatsangehörige aus Russland, Ukraine, Albanien, Bosnien-Herzogowina, Makedonien, Moldavien, Montenegro und Serbien: CHF 53.-

Alle andere Staatsangehörige: CHF 96.-

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