AngelnSchweden bietet Sportanglern zu jeder Jahreszeit anspruchsvolle Angelreviere. 96.000 Seen und 9.000 Kilometer Küstenlinie lassen keinen Zweifel an der Vielfalt der Möglichkeiten. Vom Eisangeln auf zugefrorenen Seen im Winter bis zum Fliegenfischen im Schein der Mitternachtssonne ist alles möglich. Aber auch Anfänger oder Angler, die nur gelegentlich im Urlaub einmal den Köder auswerfen möchten, erleben Schweden als ein Land mit unbegrenzten Möglichkeiten.In Schweden ist kein Jahres-Fischereischein erforderlich, für die meisten Gewässer muss jedoch ein Erlaubnisschein (Angelkarte) gekauft werden. Frei ist das Angeln mit Handgerät in den fünf größten Seen (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön) sowie im Meer. Die Angelkarte ist in Touristenbüros, Sportgeschäften und manchmal auch an Tankstellen erhältlich. Sie kostet ab 6 Euro pro Tag, für Angelgewässer mit Edelfischen kann sie bis zu 25 Euro am Tag kosten.
Bitte informieren Sie sich vor Ort über die genauen Angelbedingungen (Einschränkungen, Mindestmaße, Schutzzonen etc.), da diese von Gewässer zu Gewässer variieren.
JagdDie Jagd ist in Schweden sehr verbreitet, und auch für Touristen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, als zahlender Gast an der Jagd teilzunehmen. Die Jagdsaison variiert in den unterschiedlichen Landesteilen. Alle Personen, die in Schweden jagen wollen, müssen eine jährliche Jagdhegegebühr entrichten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Für Waffen muss in jedem Fall – auch bei Besitz eines EU-Waffenpasses – eine Einfuhrgenehmigung bei der Polizeibehörde des Einreiseortes beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Schwedischen Jägerverband:Svenska jägareförbundetRinkebysvängen 70Box 1S-163 21 SpångaSchwedenTel: +46-8-795 33 00Fax: +46-8-761 20 15www.jagareforbundet.se
JedermannsrechtDas schwedische Jedermannsrecht gibt jedem Menschen die Möglichkeit, die schwedische Natur hautnah zu erleben und zu geniessen. So darf man in Schwedens Natur z.B. ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine Nacht zelten, sofern sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Sie dürfen in Schwedens Gewässern baden, sowie eine Nacht mit einem Boot an unbewohnten Ufern anlegen und an Land gehen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie in der Natur tun und lassen können, was Sie wollen. Nehmen Sie stets auf andere Menschen, Tiere und Pflanzen Rücksicht!"Nicht stören oder zerstören" lautet die Grundregel. Damit Sie nicht gegen schwedische Gesetze verstossen, beachten Sie bitte die Informationen, die das Staatliche Amt für Umweltschutz (Naturvårdsverket) anbietet:NaturvårdsverketS-106 48 StockholmSchwedenTel: +46-8-698 10 00Fax: +46-8-20 29 25E-Mail: natur@naturvardsverket.sewww.naturvardsverket.se