Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden:- Kopie des Jagdscheins- Europäischer Feuerwaffenschein im Original oder als Kopie (bei der Einreise über Stockholm oder Göteborg genügt eine Kopie)Bitte beachten Sie, dass der Waffenschein nicht Dritten überlassen werden darf! Gemäß der schwedischen Waffenverordnung (SFS 1996:70), Kap. 4, § 3, kann eine Genehmigung für mehrere Ein- und Ausreisen erteilt werden, jedoch höchstens für ein Jahr.- Kopie einer schriftlichen Einladung des Gastgebers
Nachfolgend finden Sie die Adressen der Polizeibehörden der Städte, über die ausländische Jäger im allgemeinen nach Schweden einreisen: Polizeibehörde für Stockholm:Box 38S-190 45 Stockholm-ArlandaSchwedenTel: +46 8 401 53 11Fax: +46 8 401 53 09E-Mail: pme.exp.arlanda@stockholm.police.sePolizeibehörde Malmö/Skåne (falls sie über die Öresundsbrücke von Dänemark einreisen)Vapenärenden/ TillståndsenhetenS-205 90 MalmöSchwedenMarie Louise TörnbladTel: +46 411-67655Fax: +46 40 20 16 37E-Mail: polismyndigheten@skane.police.semarie-louise.tornblad@polisen.se
Polizeibehörde Trelleborg:VapenärendenBox 1S-231 21 TrelleborgSchwedenTel: +46 410 624 00Fax: +46 410 626 16E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se
Polizeibehörde Helsingborg:VapenärendenBox 632S-251 06 HelsingborgSchwedenTel: +46 42 17 40 00Fax: +46 42 17 40 40E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se
Polizeibehörde Göteborg: FörvaltningsavdelningenTillståndsgruppenBox 429S-401 26 GöteborgSchwedenTel: +46 31 739 35 40Fax: +46 31 739 35 74E-Mail: polismyndigheten@vastragotaland.police.seWeitere Kontaktadressen zu Polizeistationen finden Sie auf Englisch unter www.polisen.se
Umzug nach Schweden: Bei Einfuhr von Waffen in Zusammenhang mit einem Umzug nach Schweden, ist der Antrag an die Polizeibehörde des künftigen Wohnortes zu richten.
Für ausländische Gäste besteht die Möglichkeit, Jagdwaffen zum Zwecke der Jagd von einem schwedischen Jäger zu leihen. Wenn der Eigentümer der Waffe sich beim Ansitz bzw. bei beweglicher Jagd in unmittelbarer Nähe des Entleihers (wenige Meter) befindet, ist es lediglich erforderlich, dass der ausländische Jäger mindestens 15 Jahre alt ist und den schwedischen Jagdschein besitzt. Leiht der ausländische Jäger eine Waffe für den eigenen, unabhängigen Gebrauch, muss er mindestens 18 Jahre alt sein und das Recht zum Gebrauch des gleichen Waffentyps für Jagdzwecke in seinem Heimatland besitzen. Der schwedische Waffenbesitzer muss hierzu einen Leihwaffenschein ausstellen, der aus einer Kopie der Genehmigung für den Waffenbesitz besteht und mit einem entsprechendem schriftlichen Leihverweis und der Unterschrift des Verleihers zu versehen ist. Aufgeführt werden müssen außerdem der Name des Gastjägers, seine Adresse während seines Aufenthaltes in Schweden, seine Anschrift im Heimatland sowie Zweck und Dauer der Entleihung (höchstens 14 Tage).