Private Einfuhr von Waffen für Jagd und Sport

Ein Antrag auf Einfuhr von Schusswaffen nach Schweden muss vom Antragsteller selbst gestellt werden. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden und der zuständigen Polizeibehörde mindestens 4 Wochen (in Göteborg 6 Wochen) vor der geplanten Einreise vorliegen. Zuständig ist jeweils die Polizeibehörde am Ort des Grenzüberganges, an die auch eine Gebühr für den Einfuhrantrag (ca. 600 Schwedische Kronen) zu zahlen ist. Rechts finden Sie ein Antragsformular, das folgende Angaben enthält:
  • Persönliche Angaben (Vor- und Zuname des Antragstellers, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer)
  • Angaben zur Waffe und Munition (Waffentyp, Schlossmechanismus, Fabrikat, Kaliber, Herstellungsnummer)
  • Angaben zur Jagd ( Anschrift und Telefonnummer des Veranstalters/Gastgebers, Angaben zum Beginn und Ende des Jagdzeitraums, Angaben zum Jagdrevier, Angaben zur Art der Jagd und des zu jagenden Wilds)
  • Ein- und Ausreiseort

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden:

-
Kopie des Jagdscheins
- Europäischer Feuerwaffenschein im Original oder als Kopie (bei der Einreise über Stockholm oder Göteborg genügt eine Kopie)
Bitte beachten Sie, dass der Waffenschein nicht Dritten überlassen werden darf! Gemäß der schwedischen Waffenverordnung (SFS 1996:70), Kap. 4, § 3, kann eine Genehmigung für mehrere Ein- und Ausreisen erteilt werden, jedoch höchstens für ein Jahr.
- Kopie einer schriftlichen Einladung des Gastgebers

Nachfolgend finden Sie die Adressen der Polizeibehörden der Städte, über die ausländische Jäger im allgemeinen nach Schweden einreisen:
 
Polizeibehörde für Stockholm:
Box 38
S-190 45 Stockholm-Arlanda
Schweden
Tel: +46 8 401 53 11
Fax: +46 8 401 53 09
E-Mail: pme.exp.arlanda@stockholm.police.se

Polizeibehörde Malmö/Skåne (falls sie über die Öresundsbrücke von Dänemark einreisen)Vapenärenden/ Tillståndsenheten
S-205 90 Malmö
Schweden
Marie Louise Törnblad
Tel: +46 411-67655
Fax: +46 40 20 16 37
E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se
marie-louise.tornblad@polisen.se

Polizeibehörde Trelleborg:
Vapenärenden
Box 1
S-231 21 Trelleborg
Schweden
Tel: +46 410 624 00
Fax: +46 410 626 16
E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se

Polizeibehörde Helsingborg:
Vapenärenden
Box 632
S-251 06 Helsingborg
Schweden
Tel: +46 42 17 40 00
Fax: +46 42 17 40 40
E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se

Polizeibehörde Göteborg: Förvaltningsavdelningen
Tillståndsgruppen
Box 429
S-401 26 Göteborg
Schweden
Tel: +46 31 739 35 40
Fax: +46 31 739 35 74
E-Mail: polismyndigheten@vastragotaland.police.se

Weitere Kontaktadressen zu Polizeistationen finden Sie auf Englisch unter www.polisen.se

Umzug nach Schweden:
Bei Einfuhr von Waffen in Zusammenhang mit einem Umzug nach Schweden, ist der Antrag an die Polizeibehörde des künftigen Wohnortes zu richten.

Für ausländische Gäste besteht die Möglichkeit, Jagdwaffen zum Zwecke der Jagd von einem schwedischen Jäger zu leihen. Wenn der Eigentümer der Waffe sich beim Ansitz bzw. bei beweglicher Jagd in unmittelbarer Nähe des Entleihers (wenige Meter) befindet, ist es lediglich erforderlich, dass der ausländische Jäger mindestens 15 Jahre alt ist und den schwedischen Jagdschein besitzt. Leiht der ausländische Jäger eine Waffe für den eigenen, unabhängigen Gebrauch, muss er mindestens 18 Jahre alt sein und das Recht zum Gebrauch des gleichen Waffentyps für Jagdzwecke in seinem Heimatland besitzen. Der schwedische Waffenbesitzer muss hierzu einen Leihwaffenschein ausstellen, der aus einer Kopie der Genehmigung für den Waffenbesitz besteht und mit einem entsprechendem schriftlichen Leihverweis und der Unterschrift des Verleihers zu versehen ist. Aufgeführt werden müssen außerdem der Name des Gastjägers, seine Adresse während seines Aufenthaltes in Schweden, seine Anschrift im Heimatland sowie Zweck und Dauer der Entleihung (höchstens 14 Tage).