AlkoholBei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat dürfen Sie Alkohol steuerfrei einführen, wenn Sie den Alkohol persönlich mitführen, er für Ihren Eigenbedarf oder den Bedarf Ihrer Familie bestimmt ist und Sie mindestens 20 Jahre alt ist. Mehr Informationen finden Sie im Dokument rechts: Einfuhr von Alkohol.
TabakwarenBei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat dürfen Sie Tabakwaren steuerfrei einführen, wenn Sie den Tabak persönlich mitführen, er für Ihren Eigenbedarf oder den Bedarf Ihrer Familie bestimmt ist und Sie mindestens 18 Jahre alt ist. Einfuhr von Lebensmitteln für den Eigenbedarf Es steht Ihnen im Prinzip frei, bei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat Lebensmittel für den Eigenbedarf mitzuführen. Eine Ausnahme bildet Fisch, von dem Sie höchstens 15 Kilogramm aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Schweden einführen dürfen.
Umzug nach Schweden aus einem anderen EU-MitgliedstaatDie EU ist eine Zollunion. Deshalb existieren zwischen den Mitgliedstaaten keine Zollabgaben. Waren, die Sie innerhalb der EU über Ländergrenzen transportieren, brauchen Sie nicht beim Zoll anzumelden. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Tullverket:
TullverketBox 12854S-112 98 StockholmSchweden
Info-Telefon: 0046-771-520 520Telefonzeiten: Montag-Donnerstag 08.00-19.00 Uhr, Freitag 08.00-16.00E-Mail: tullverket@tullverket.se
Unter www.tullverket.se finden Sie ausführliche Informationen in englischer Sprache; an die oben angeführte E-Mailadresse können Sie Ihre Anfragen auch auf Deutsch senden.