Private Einfuhr von Waren nach Schweden

Wenn Sie eine Reise nach Schweden planen, können Sie auf der Homepage des Schwedischen Zollamtes (Tullverket) wichtige Informationen erhalten. Sie finden dort u. a. Angaben darüber, welche Waren man legal mitführen darf und für welche Waren gesetzliche Einfuhrverbote oder Beschränkungen gelten.

Alkohol
Bei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat dürfen Sie Alkohol steuerfrei einführen, wenn Sie den Alkohol persönlich mitführen, er für Ihren Eigenbedarf oder den Bedarf Ihrer Familie bestimmt ist und Sie mindestens 20 Jahre alt ist. Mehr Informationen finden Sie im Dokument rechts: Einfuhr von Alkohol.

Tabakwaren
Bei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat dürfen Sie Tabakwaren steuerfrei einführen, wenn Sie den Tabak persönlich mitführen, er für Ihren Eigenbedarf oder den Bedarf Ihrer Familie bestimmt ist und Sie mindestens 18 Jahre alt ist.
 
Einfuhr von Lebensmitteln für den Eigenbedarf
Es steht Ihnen im Prinzip frei, bei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat Lebensmittel für den Eigenbedarf mitzuführen. Eine Ausnahme bildet Fisch, von dem Sie höchstens 15 Kilogramm aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Schweden einführen dürfen.

Umzug nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat
Die EU ist eine Zollunion. Deshalb existieren zwischen den Mitgliedstaaten keine Zollabgaben. Waren, die Sie innerhalb der EU über Ländergrenzen transportieren, brauchen Sie nicht beim Zoll anzumelden. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Tullverket:

Tullverket
Box 12854
S-112 98 Stockholm
Schweden

Info-Telefon: 0046-771-520 520
Telefonzeiten: Montag-Donnerstag 08.00-19.00 Uhr, Freitag 08.00-16.00
E-Mail: tullverket@tullverket.se

Unter www.tullverket.se finden Sie ausführliche Informationen in englischer Sprache; an die oben angeführte E-Mailadresse können Sie Ihre Anfragen auch auf Deutsch senden.