Studieren in Schweden

Wenn Sie in Schweden studieren wollen, sind eine gute Planung, die richtige schulische Ausbildung, finanzielle Mittel und viel Motivation von großer Wichtigkeit. Diese Seite unterstützt Sie mit Tipps und Links.

Informationen zum Studium in Schweden und zu den allgemeinen Rahmenbedingungen erhalten Sie in englischer Sprache auf der Homepage www.studyin.sweden.se

Dort können Sie recherchieren, an welchen Universitäten welche Studienfächer und Kurse angeboten werden, welche Zulassungsbedingungen gelten und wie die einzelnen Studiengänge aufgebaut sind.
Dieser Link führt Sie direkt zu einer Liste aller Universitäten in Schweden:
> Unis Schweden

AustauschstudentInnen
Wenn Sie als Austauschstudent/in ein oder zwei Semester in Schweden studieren möchten, informieren Sie sich bitte beim ÖAD bzw. im Auslandsbüro Ihrer Hochschule über Partnerhochschulen in Schweden und Kooperationen, wie z.B. das SOKRATES-Stipendium.

Freemovers
Dies sind Studenten, die nicht im Rahmen eines Austauschprogrammes in Schweden studieren.
Wenn Sie am Beginn Ihres Studiums stehen, müssen Sie sehr gute Schwedischkenntnisse vorweisen können (siehe TISUS-Test). Außerdem müssen ausländische Studienbewerber die Zulassungsvoraussetzungen für die Studienkurse ihrer Wahl erfüllen. 
 
Wenn Sie schon ein Studium abgeschlossen haben, können Sie sich für einen der 200 "Master Programmes" in englischer Sprache bewerben.
Mehr dazu finden Sie unter www.studyinsweden.se

TISUS-Test
Die Teilnahme ausländischer Studenten an Studiengängen in schwedischer Sprache setzt eine sehr gute Beherrschung der schwedischen Sprache voraus, die in einem TISUS-Test (Test i svenska för universitets- och högskolestudier) nachgewiesen werden muss TISUS-Test. Dieser Test wird an allen großen schwedischen Universitäten durchgeführt. In Wien kann der TISUS-Test an der Schwedischen Schule absolviert werden. Dieser Link führt Sie zur Schwedischen Schule in Wien
Svenska skolan 

Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss für die meisten Studienprogramme, die mit dem akademischen Studienjahr beginnen, jeweils der 1. Dezember des Vorjahres ist. Empfehlenswert ist jedoch eine frühere Anmeldung, da auch weitere Formalitäten, wie zum Beispiel die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung, zu erfüllen sind.

Aufenthaltsrecht
Da sich die Bestimmungen für die Einreise nach Schweden laufend verändern, empfehlen wir Ihnen zuerst die Homepage  des Schwedischen Migrationsamtes www.migrationsverket.se zu besuchen, um die aktuellsten Informationen zu bekommen.

Eu-Büger brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung für Schweden. Wenn Sie länger als drei Monate an einer schwedischen Universität studieren oder forschen wollen, brauchen Sie eine Anmeldebescheinigung vom Schwedischen Migrationsamt: migrationsverket.
Um diese zu bekommen, brauchen Sie:

- einen Nachweis über einen Studienplatz in   Schweden/ Inskriptionsbestätigung

- einen Nachweis über ausreichende eigene finanzielle Versorgung während der gesamten geplanten Studienzeit in Schweden: z.B. durch einen Nachweis über eigene Bankguthaben/ monatliches Einkommen.

- eine für Schweden gültige Kranken-versicherung 

Mehr Informationen darüber finden Sie hier.

Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger länger als drei Monate an einer schwedischen Universität studieren oder forschen wollen, brauchen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese können Sie in der Schwedischen Botschaft oder direkt beim Schwedischen Migrationsamt beantragen.

Angehörige von Studierenden
Mitreisende Ehegatten und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren können eine Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer des Aufenthalts des Studierenden bekommen, wenn ihre finanzielle Versorgung gesichert ist.

Doktoranden
Doktoranden und Wissenschaftler werden als Gaststudierende angesehen.

An sie werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Nachweis über ein Angebot eines Ausbildungsplatzes an einer Institution. 
    Im Übrigen gelten dieselben Regeln wie für Studierende.

Schüler an Gymnasien und Volkshochschulen
Um eine Aufenthaltserlaubnis für den Besuch eines Gymnasiums/einer Volkshochschule in Schweden beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis eines Ausbildungsplatzes an einer Schule
  • Nachweis über eine Vollzeitausbildung an der entsprechenden Schule
  • Nachweis über eine gesicherte finanzielle Versorgung während der gesamten geplanten Ausbildungszeit

Weitere wichte Informationen, finden Sie hier.