EU-Bürger, die länger als drei Monate in Schweden studieren oder forschen möchten, müssen Ihr Aufenthaltsrecht spätestens drei Monate nach der Einreise beim Schwedischen Migrationsamt (Migrationsverket) in Schweden registrieren lassen.
Nicht-EU-Bürger müssen unbedingt rechtzeitig vor der Einreise bei der Schwedischen Botschaft in Berlin eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bitte wenden Sie sich an die Schwedische Botschaft, um nähere Informationen zur Antragstellung zu erhalten.
Auf der Homepage von Migrationsverket finden Sie ausführliche Informationen auf Englisch und auf Schwedisch zur Registrierung und Antragstellung, u. a. Informationsblätter und Formulare.> www.migrationsverket.se
Studierende an Universitäten/Hochschulen
Studenten an Universitäten/Hochschulen in Schweden müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um Ihr Aufenthaltsrecht registrieren lassen zu können / eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten:
Angehörige von Studierenden
Mitreisende Ehegatten und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren können eine Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer des Aufenthalts des Studierenden bekommen, wenn ihre finanzielle Versorgung gesichert ist. Doktoranden
Doktoranden und Wissenschaftler werden als Gaststudierende angesehen. An sie werden folgende Anforderungen gestellt:
Im Übrigen gelten dieselben Regeln wie für Studierende.
Gastforscher
Ein Gastforscher ist eine Person mit akademischem Doktorgrad. Wissenschaftler, die von wissenschaftlichen Institutionen in Schweden zu Lehrtätigkeiten für die Dauer von höchstens drei Monaten eingeladen sind, benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. Ansonsten werden folgende Anforderungen gestellt:
Angehörige von Gastforschern und Doktoranden
Mitreisende Ehegatten und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren können eine Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer des Aufenthalts des Gastforschers/Doktoranden bekommen, wenn ihre finanzielle Versorgung gesichert ist. Schüler an Gymnasien und Volkshochschulen
Um das Aufenthaltsrecht zum Besuch eines Gymnasiums/einer Volkshochschule in Schweden zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für weitere Informationen lesen Sie bitte "Studierende an Universitäten/Hochschulen". Austauschstudenten
Um das Aufenthaltsrecht für ein Studium als Austauschstudent zu erhalten, müssen Sie Vollzeit studieren oder an einem Austauschprogramm teilnehmen.
Eine Bestätigung seitens der jeweiligen Organisation bezüglich Ihrer Annahme für das Austauschprogramm sowie Angaben zu Kontaktpersonen in Schweden sind ebenfalls erforderlich.