Neue EU-Regeln!
Seit dem 1. Mai 2005 wird auch ein Foto in die Aufenthaltsgenehmigung eingescannt. Bitte fügen Sie deshalb Ihrem Antrag ein Passfoto (35x45 mm) bei.
Das Foto muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Aufnahme direkt von vorn
- in Farbe auf hellem Hintergrund
- höchstens 6 Monate alt
- ohne Kopfbedeckung.
Eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen erlaubt, das Gesicht muss frei sichtbar sein.