Weitere Informationen erhalten Sie bei:JordbruksverketS-551 82 JönköpingSchwedenTel: 0046-36/15 50 00Fax: 0046-36/15 08 18E-Mail: jordbruksverket@sjv.seInternet: http://www.sjv.se/
Die neuen Bestimmungen für die Einfuhr von Hunden und Katzen finden Sie hier.
Falls Sie Fragen zu den Bestimmungen haben oder detaillierte Informationen benötigen, bitten wir Sie, sich direkt an das Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping zu wenden.Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:Tel: 0046-36/15 55 33Telefonzeiten:Montag-Freitag 09.30-11.30, 13.00-15.00 UhrE-Mail: hundochkatt@sjv.se
Schweden – Norwegen:Sind Sie mit Ihrem Hund / Ihrer Katze gemäß den geltenden Einfuhrbestimmungen nach Schweden oder Norwegen eingereist, können Sie die schwedisch-norwegische Grenze frei passieren. Hinweis: In Schweden herrschen teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden. Hunde werden normalerweise an der Leine geführt, und Hundekot wird vom Hundehalter aufgenommen und entsorgt.Einfuhr von Kleinhaustieren aus Deutschland nach SchwedenKleinnagerSie dürfen frei 10 Kleinnager (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Goldhamster, Chinchillas, Wüstenratten) nach Schweden einführen.KaninchenSie dürfen 3 Kaninchen nach Schweden einführen. Diese müssen sich jedoch die letzten 6 Monate oder seit der Geburt in Ihrem Eigentum befinden. Anderenfalls oder bei Einfuhr von mehr als 3 Kaninchen müssen Sie eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Das Formular auf Englisch finden Sie hier.KäfigvögelSie dürfen frei 3 Kanarienvögel, Wellensittiche, Nymphensittiche oder Halsbandsittiche nach Schweden einführen. Diese müssen sich jedoch seit der Geburt in Ihrem Eigentum befinden oder in Gefangenschaft gezüchtet worden und seit mindestens 6 Monaten in Ihrem Besitz sein. Eine Einfuhrgenehmigung ist nötig bei der Einfuhr von mehr als 3 Vögeln und bei anderen Papageienvögeln. Das Einfuhrformular auf Englisch finden Sie hier.Einfuhrbestimmungen für PferdeUnter folgenden Bedingungen ist es gestattet, Pferde nach Schweden einzuführen:Für das Tier muss ein Identitätsnachweis vorliegen, d.h., es muss durch Abstammungspapiere, eine Registrierung oder beispielsweise einen Equidenpass eindeutig zu identifizieren sein.Innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Abfahrt muss ein Tierarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis ist 10 Tage lang gültig, muss aber 6 Monate lang aufbewahrt werden.Übersteigt die Dauer der Fahrt 8 Stunden, so muss ein Fahrtenplan erstellt und von einem Tierarzt im Abreiseland begutachtet und per Unterschrift anerkannt werden.Bitte vergewissern Sie sich vor der Abreise beim schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft, dass diese Bestimmungen nicht geändert wurden.Für weitere Informationen oder Informationen zur Einfuhr von Reptilien und anderen Tierarten setzen Sie sich bitte direkt mit dem schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) in Verbindung.