Sie finden dort u. a. Angaben darüber, welche Waren man legal mitführen darf und für welche Waren gesetzliche Einfuhrverbote oder Beschränkungen gelten.Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren: AlkoholBei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat dürfen Sie Alkohol steuerfrei einführen, wenn Sie den Alkohol persönlich mitführen, er für Ihren Eigenbedarf oder den Bedarf Ihrer Familie bestimmt ist und Sie mindestens 20 Jahre alt sind.TabakwarenBei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat dürfen Sie Tabakwaren steuerfrei einführen, wenn Sie den Tabak persönlich mitführen, er für Ihren Eigenbedarf oder den Bedarf Ihrer Familie bestimmt ist und Sie mindestens 18 Jahre alt sind.MedikamenteReisende dürfen ohne Genehmigung Medikamente nach Schweden einführen, wenn diese für medizinische Zwecke und den persönlichen Bedarf vorgesehen sind. Das gilt auch für Medikamente, die einem mitreisenden Tier von einem Tierarzt verschrieben worden sind.
Einfuhr von Medikamenten für den Eigenbedarf durch Reisende (keine narkotischen Medikamente):Aus einem anderen EWR-Staat dürfen Sie Ihren Medikamentenbedarf für höchstens ein Jahr einführen. Reisende müssen durch eine Bescheinigung nachweisen, dass das Medikament für den Eigenbedarf bestimmt ist. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten kann dies durch eine schriftliche Bestätigung des Arztes bzw. Tierarztes erfolgen.
Einfuhr von Medikamenten für den Eigenbedarf durch Reisende (narkotische Medikamente):Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (u. a. Deutschland und Schweden) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung erfolgen. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen.Führt der Reisende mehrere verschiedene narkotische Medikamente ein, ist für jedes Präparat eine gesonderte Bescheinigung vorzulegen. Injektionsspritzen und Kanülen Reisende, die Spritzen und Kanülen für den persönlichen Bedarf nach Schweden einführen wollen, müssen ihr Recht auf Einfuhr dieser Waren belegen können, beispielsweise durch die Vorlage eines ärztlichen Attests.
Einfuhr von Lebensmitteln für den Eigenbedarf Es steht Ihnen im Prinzip frei, bei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat Lebensmittel für den Eigenbedarf mitzuführen. Eine Ausnahme bildet Fisch, von dem Sie höchstens 15 Kilogramm aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Schweden einführen dürfen.Umzug nach Schweden aus einem anderen EU-MitgliedstaatDie EU ist eine Zollunion. Deshalb existieren zwischen den Mitgliedstaaten keine Zollabgaben. Waren, die Sie innerhalb der EU über Ländergrenzen transportieren, brauchen Sie nicht beim Zoll anzumelden. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Tullverket:
TullverketBox 12854S-112 98 StockholmSchweden
Info-Telefon: 0046-771-520 520Telefonzeiten: Montag-Donnerstag 08.00-19.00 Uhr, Freitag 08.00-16.00E-Mail: tullverket@tullverket.seAn die E-Mailadresse können Sie Ihre Anfragen auf Schwedisch oder Englisch senden.