Sie finden dort u.a. Angaben darüber, welche Waren man legal mitführen darf und für welche Waren gesetzliche Einfuhrverbote oder Beschränkungen gelten.Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren: Alkoholwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, eingeführt werden. Tabakwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens18 Jahre alt ist, eingeführt werden. Erlaubte Mengen, die eingeführt werden dürfen:10 Liter Spirituosen (mehr als 22%)20 Liter Spirituosen (höchstens 22%)90 Liter Wein (aber höchstens 60 Liter Schaumwein)110 Liter Bier800 Zigaretten 400 Zigarillos 200 Zigarren 1 kg Rauchtabak
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