Umfassende und aktuelle Informationen über das schwedische Gesundheitswesen sowie allgemeine Informationen über Schweden in deutscher Sprache finden Sie auf dem offiziellen Internet-Portal Schwedens: www.sweden.se.
Für Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten in Schweden empfehlen wir folgende Kontakte:Auslandshotline der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für ArbeitVillemombler STr. 7653123 BonnTel.: 0228-713 13 13Fax: 0228-71 32 70 11 11E-Mail: zav-bonn@arbeitsagentur.deHomepage: www.ba-auslandsvermittlung.deSprechzeiten: Montag-Freitag 08.00-18.00 UhrInformationen über Arbeitsmöglichkeiten in Schweden und die bei einer Umsiedlung nach Schweden zu beachtenden Bedingungen und Formalitäten finden Sie auf der Homepage des Schwedischen Arbeitsamtes (Arbetsförmedlingen): www.ams.seHier finden Sie u. a. Stellenangebote in schwedischer Sprache. Klicken Sie auf der Homepage unter "Arbetssökande" auf "Hitta lediga jobb". Hier können Sie offene Stellen nach Region und Berufsgruppen sortiert abrufen.
Eine schwedische Anerkennung deutscher Zulassungen und Examina von Ärzten, Krankenpflegern, Krankenschwestern, Hebammen, Physiotherapeuten und Apothekern kann beim Zentralamt für Gesundheits- und Sozialwesen (Socialstyrelsen) beantragt werden.
SocialstyrelsenS-106 30 StockholmSchwedenTel.: 0046-8-55 55 30 00 Fax: 0046-8-55 55 32 52Homepage: www.socialstyrelsen.se
Adressen von Krankenhäusern und Gesundheitszentren bekommen Sie bei der "Hälso- och sjukvårdsinformation". Dort gibt es kostenpflichtige Kataloge mit dem Titel "Sjukhusanläggningar" bzw. "Primärvårdsanläggningar", die Sie folgendermaßen bestellen können:
Hälso- och sjukvårdsinformationHSI Förlag ABSöderbyvägen 3 CS-195 60 ArlandastadSchwedenTel.: 0046-8-59 12 86 86 Fax: 0046-8-50 12 90 15E-Mail: info@hsiinfo.seHomepage: www.hsiinfo.se
Im Internet können Sie ein Bestellformular ausfüllen und direkt abschicken. Gehen Sie auf die Homepage www.hsiinfo.se. Klicken Sie in der linken Menüleiste auf "Produkter/Beställ" und dann auf "Sjukhusanläggningar" bzw. "Primärvårdsanläggningar". Danach können Sie zwischen E-Mail oder Post-/Faxbestellung wählen (beställning internet oder beställning post/fax).
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für EU-Bürger seit dem 1. Mai 2006 nicht mehr notwendig. Sie können Ihre Tätigkeit in Schweden aufnehmen und müssen sich lediglich innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Ankunft in Schweden beim nächstgelegenen Migrationsamt (Migrationsverket) registrieren lassen. Hierzu müssen Sie beglaubigte Kopien Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises, eine Anstellungsbescheinigung mit Angabe der Arbeitsaufgaben und der wöchentlichen Arbeitszeit Ihres schwedischen Arbeitgebers sowie dessen Adresse, Telefonnummer und Organisationsnummer einreichen. Bitte verwenden Sie hierfür den Vordruck Anställningsintyg för medborgare i en EU/EES-stat och personer med status som varaktigt bosatta i en annan EU-stat. Familienangehörige (Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder), sofern sie auch EU/EWS- Bürger sind, müssen sich ebenfalls vor Ort registrieren.Weitere Informationen (in englischer Sprache) finden Sie auf der Homepage des Schwedischen Migrationsamtes: www.migrationsverket.se
Um eine schwedische Personennummer zu erhalten, gehen Sie bitte direkt zur Steuerbehörde (Skatteverket) in der Gemeinde, in der Sie in Schweden wohnen. Für den Erhalt der Steuernummer benötigen Sie eine Aufenthaltsberechtigung, die mindestens 12 Monate gültig ist.Beim Skatteverket www.skatteverket.se erhalten Sie auch Informationen zum Thema Steuern in Schweden, etwa, wenn Sie in Schweden eine Immobilie erwerben.
In Schweden sind die Pflegeberufe in folgenden Gewerkschaften organisiert:
Das Bruttogehalt eines/-r Krankenpfleger/-in beträgt in Schweden zwischen 22.500 und 27.500 SEK/ Monat.