Arbeiten in Schweden

Wenn Sie sich mit dem Gedanken befassen, in Schweden zu leben und zu arbeiten, benötigen Sie vorab viele Informationen. Unter www.sweden.se finden Sie umfassende und aktuelle Informationen in deutscher Sprache.

Wir bitten um Verständnis, dass wir individuelle Anfragen weder telefonisch noch schriftlich beantworten können. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständigen Kontaktstellen, deren Adressen und Telefonnummern Sie nachfolgend bzw. in der Menüleiste auf der rechten Seite finden.

Arbeiten in Schweden - Kurzinformation für Arbeitnehmer

Es ist empfehlenswert, schon vor Arbeitssuche und Umzug mindestens Grundkenntnisse der schwedischen Sprache zu erwerben.

Für Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten in Schweden empfehlen wir folgende Kontakte:

- ­ "Europa- und Auslandshotline" der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
Postfach
53107 Bonn
Tel: 01805-22 20 23 (12 Cent/Minute)
Fax: 0228-713 270 1400
E-Mail: bonn-zav.auslandsinfo@arbeitsagentur.de
Homepage: www.europaserviceba.de
Sprechzeiten:
Montag-Donnerstag 8.00-20.00 Uhr,
Freitag 8.00-16.00 Uhr
 
- ­ EURES-Homepage der Europäischen Union:
http://europa.eu.int/eures

Hier finden Sie umfassende Informationen zur Arbeitssuche sowie Stellen- und Ausbildungsangebote in den EU-Mitgliedsländern in allen offiziellen EU-Sprachen.

- Die Homepage des schwedischen Arbeitsamtes:
www.ams.se

Offene Stellen können Sie nach Berufsgruppen oder Regionen (in schwedischer Sprache) abrufen, wenn Sie auf der Homepage oben in der Menüleiste auf "söka jobb" und danach auf "platsbanken" klicken.

Auf der Homepage finden Sie zudem Informationen über die Entwicklung von 30 Berufsgruppen in den vergangenen drei Jahren (unter der Rubrik "var finns jobb – 30 i topp").
 
- Private Arbeitsvermittllungen:
www.csjobb.idg.se
www.manpower.se
www.lokus.se
www.monster.se
www.proffice.com
www.stepstone.se
 
­- Schwedische Zeitungen
z.B. Dagens Nyheter, Svenska Dagbladet, Dagens Industri

Wissenschaftler und Forscher können sich auf folgender Homepage über die Möglichkeiten einer Tätigkeit in Schweden informieren:
www.researchinsweden.se
 
Akademiker beantragen die Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses beim Zentralamt für höhere Bildung (Högskoleverket) - www.hsv.se. Ein Antragsformular können Sie direkt von der Homepage herunterladen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie (in englischer Sprache) hier. Empfehlenswert ist zudem die Homepage www.anabin.de, auf der Sie weitere Informationen über die gegenseitige Anerkennung von Examina finden.
 
Gegenwärtig haben Beschäftigungssuchende in Schweden in den folgenden Berufsgruppen relativ gute Aussichten (in alphabetischer Reihenfolge):
 
• Ärzte
• Bäcker und Konditoren
• Bauarbeiter
• Betonarbeiter
• Dachdecker
• Elektriker
• Fahrer
• Fliesen-, Laminat- und Parkettleger
• Hebammen
• Informatiker
• Kfz-Mechaniker
• Köche
• Krankengymnasten
• Krankenschwestern / Krankenpfleger
• Lehrer
• Maler und Lackierer
• Maschinenbauer
• Monteure
• Pflegeberufe
• Psychologen
• Schweißer
• Wachpersonal
• Zahnärzte
• Zahntechniker
 
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für EU-Bürger seit dem 1. Mai 2006 nicht mehr notwendig. Sie können Ihre Tätigkeit in Schweden aufnehmen und müssen sich lediglich innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Ankunft in Schweden beim nächstgelegenen Migrationsamt (Migrationsverket) registrieren lassen.

Hierzu müssen Sie beglaubigte Kopien Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises, eine Anstellungsbescheinigung mit Angabe der Arbeitsaufgaben und der wöchentlichen Arbeitszeit Ihres schwedischen Arbeitgebers sowie dessen Adresse, Telefonnummer und Organisationsnummer einreichen. Bitte verwenden Sie hierfür den Vordruck Anställningsintyg för medborgare i en EU/EES-stat och personer med status som varaktigt bosatta i en annan EU-stat.

Familienangehörige (Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder), sofern sie auch EU/EWS- Bürger sind, müssen sich ebenfalls vor Ort registrieren lassen.

Weitere Informationen (in englischer Sprache) finden Sie auf der Homepage des Migrationsamtes: www.migrationsverket.se/english.jsp

Um eine schwedische Personennummer zu bekommen, gehen Sie bitte direkt zur Steuerbehörde (Skatteverket) in der Gemeinde, in der Sie in Schweden wohnen. Für den Erhalt der Personennummer benötigen Sie eine Aufenthaltsberechtigung, die mindestens 12 Monate gültig ist.

Beim Skatteverket - www.skatteverket.se - erhalten Sie auch Informationen zum Thema Steuern in Schweden, etwa, wenn Sie in Schweden eine Immobilie erwerben.