Zollvorschriften für Reisende aus einem EU-Land

Seit dem 1. Januar 2004 gelten neue Einfuhrbestimmungen für Alkohol und Tabak, wenn die Einfuhr direkt aus einem anderen EU-Land erfolgt.

Folgende Mengen von alkoholischen Getränken und Tabakwaren zum privaten Verbrauch können zoll- und steuerfrei bei der Einreise nach Schweden eingeführt werden:

  • 10 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%)
  • 20 Liter Dessertwein (Alkoholgehalt 15-22%)
  • 90 Liter Wein (Alkoholgehalt 3,5-15%)
  • 110 Liter Bier
  • 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 100 Zigarren oder 1 kg Tabak

Diese Steuerfreiheit gilt nur dann wenn der Reisende in einem anderen Land als Schweden wohnhaft ist oder wenn der Reisende in Schweden wohnt und

  • die Einreise per Flugzeug erfolgt ist oder
  • der Auslandsaufenthalt länger als 24 Stunden gedauert hat oder
  • die Waren in einem anderen EU-Land versteuert worden sind.

Tabakwaren dürfen lediglich von Personen eingeführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Alkoholische Getränke dürfen lediglich von Personen eingeführt werden, die das 20. Lebensjahr vollendet haben.