Folgende Mengen von alkoholischen Getränken und Tabakwaren zum privaten Verbrauch können zoll- und steuerfrei bei der Einreise nach Schweden eingeführt werden:
Diese Steuerfreiheit gilt nur dann wenn der Reisende in einem anderen Land als Schweden wohnhaft ist oder wenn der Reisende in Schweden wohnt und
Tabakwaren dürfen lediglich von Personen eingeführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Alkoholische Getränke dürfen lediglich von Personen eingeführt werden, die das 20. Lebensjahr vollendet haben.