Informationen

Schwedisches Migrationsamt
Migrationsverket
S-601 70 Norrköping
Schweden

Tel.: 0046-771-23 52 35
Fax: 0046-11-10 81 55

Besöka Sverige / Visit Sweden

Visum

Schweden ist ein Staat des Schengener Abkommens. Das bedeutet, dass Schweden seine Grenzkontrollen gegenüber den anderen Schengen-Ländern abgeschafft hat.

Folgende Länder gehören heute zum Schengen-Raum: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum für Schweden. Ein gültiger Personalausweis ist ausreichend. 

Für ausländische Staatsbürger mit Aufenthaltsrecht in einem der Schengen-Länder (wie z. B. der Bundesrepublik Deutschland) ist es möglich, jedes andere Schengen-Land ohne Visum zu besuchen.

Bürger aus bestimmten anderen Ländern, die nicht dem Schengen-Abkommen angehören, benötigen für eine Einreise nach Schweden weiterhin ein Visum. Auskünfte darüber, welche ausländischen Bürger Visa für Einreise und Aufenthalt in Schweden benötigen, erteilen wir Ihnen gern telefonisch. Der entsprechende Antrag ist jedoch persönlich einzureichen.

Beantragung eines Schengenvisums für Schweden

Ein Schengenvisum für Schweden muss jeweils bei der Botschaft oder einem Konsulat des Landes beantragt werden, in dem der Antragsteller seinen festen Wohnsitz hat.

Woran Sie denken sollten

Vor Antritt einer Reise nach Schweden empfehlen wir Ihnen, Ihren Versicherungsschutz zu kontrollieren. Beachten Sie, dass Ihre Versicherung Kosten bei Krankheit und Unfall sowie den Rücktransport decken sollte, d.h. Kosten, die Ihr Heimatland bzw. Ihre Botschaft nicht übernimmt.

Das Schwedische Migrationsamt (Migrationsverket) in Norrköping ist eine staatliche Behörde, die folgende Fragen prüft:

  • Asyl
  • Visum
  • Arbeitserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Schwedische Staatsangehörigkeit