Arbeiten in Schweden - Kurzinformation für Arbeitnehmer
Es ist empfehlenswert, schon vor Arbeitssuche und Umzug mindestens Grundkenntnisse der schwedischen Sprache zu erwerben.
Für Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten in Schweden empfehlen wir folgende Kontakte:
Wissenschaftler und Forscher können sich auf folgender Homepage über die Möglichkeiten einer Tätigkeit in Schweden informieren:www.researchinsweden.se Akademiker beantragen die Anerkennung ihres Hochschulabschlusses beim Zentralamt für höhere Bildung (Högskoleverket) - www.hsv.se
Antragsformulare können Sie direkt von der Homepage herunterladen:Formular: Ansökan om bedömning av utländsk högre utbildning, Formular: Ansökan om behörighet för lärare med utländsk utbildning
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie (in englischer Sprache) unter: http://www.hsv.se/foreigndegrees
Empfehlenswert ist zudem die Homepage www.anabin.de, auf der Sie weitere Informationen über die gegenseitige Anerkennung von Examina finden. Gegenwärtig haben Beschäftigungssuchende in Schweden in den folgenden Berufsgruppen relativ gute Aussichten (in alphabetischer Reihenfolge): • Ärzte• Bäcker und Konditoren• Bauarbeiter• Betonarbeiter• Dachdecker• Elektriker• Fahrer• Fliesen-, Laminat- und Parkettleger• Hebammen• Informatiker• Kfz-Mechaniker• Köche• Krankengymnasten• Krankenschwestern / Krankenpfleger• Lehrer• Maler und Lackierer• Maschinenbauer• Monteure• Pflegeberufe• Psychologen• Schweißer• Wachpersonal• Zahnärzte• Zahntechniker Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für EU-Bürger seit dem 1. Mai 2006 nicht mehr notwendig. Sie können Ihre Tätigkeit in Schweden aufnehmen und müssen sich lediglich innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Ankunft in Schweden beim nächstgelegenen Migrationsamt (Migrationsverket) registrieren lassen. Hierzu müssen Sie beglaubigte Kopien Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises, eine Anstellungsbescheinigung mit Angabe der Arbeitsaufgaben und der wöchentlichen Arbeitszeit Ihres schwedischen Arbeitgebers sowie dessen Adresse, Telefonnummer und Organisationsnummer einreichen. Bitte verwenden Sie hierfür den Vordruck Anställningsintyg för medborgare i en EU/EES-stat. Familienangehörige (Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder), sofern sie auch EU/EWS- Bürger sind, müssen sich ebenfalls vor Ort registrieren lassen.
Weitere Informationen (in englischer Sprache) finden Sie auf der Homepage des Migrationsamtes: www.migrationsverket.se/english
Um eine schwedische Personennummer zu bekommen, gehen Sie bitte direkt zur Steuerbehörde (Skatteverket) in der Gemeinde, in der Sie in Schweden wohnen. Für den Erhalt der Personennummer müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht vorher bei Migrationsverket registrieren lassen.
Beim Skatteverket - www.skatteverket.se - erhalten Sie auch Informationen zum Thema Steuern in Schweden, etwa, wenn Sie in Schweden eine Immobilie erwerben.