JordbruksverketSmittskyddsenhetenS-551 82 JönköpingSchwedenTel.: 0046-36/15 50 00Fax: 0046-36/15 08 18E-Mail: jordbruksverket@jordbruksverket.se
Geänderte Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen Ab dem 01. Januar 2012 verändern sich die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen innerhalb und außerhalb der EU.
Änderungen bei den Einfuhrbestimmungen innerhalb der EU- Der Tollwut-Antikörpernachweis entfällt. - Hunden und Katzen dürfen bei ihrer Impfung gegen Tollwut nicht jünger sein als drei Monate (90 Tage oder 13 Wochen) und frühestens 21 Tage nach der Impfung nach Schweden einreisen. Es ist also möglich, das Tier ab einem Alter von ca. 4 Monaten nach Schweden einzuführen. - Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres entfällt.- Regelungen für nach Bornholm reisende dänische Tiere entfallen. Stattdessen gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen innerhalb der EU.
Die grundlegenden Forderungen nach ID-Kennzeichnung, Tollwutimpfung und Tierpass oder Veterinärzeugnis bleiben bestehen. Auf der Homepage des Zentralamtes für Landwirtschaft (Jordbruksverket) finden Sie ausführliche Informationen:> JordbruksverketFalls Sie Fragen zu den Bestimmungen haben oder detaillierte Informationen benötigen, bitten wir Sie, sich direkt an das Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping zu wenden.Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:Tel.: 0046-771-223 223Telefonzeiten:Montag-Freitag 08.00-12.00, 13.00-16.30 UhrE-Mail: kundtjanst@jordbruksverket.se
Schweden – Norwegen:Sind Sie mit Ihrem Hund / Ihrer Katze gemäß den geltenden Einfuhrbestimmungen nach Schweden oder Norwegen eingereist, können Sie die schwedisch-norwegische Grenze frei passieren. Neue Bestimmungen ab dem 11. März 2011: Wer mit einem Hund oder einer Katze von Schweden nach Norwegen reist, muss sein Tier vor der Reise entwurmen (Zwergbandwurm). Ausführliche Informationen dazu finden Sie in englischer Sprache auf der Homepage der norwegischen Behörde Mattilsynet:> www.mattilsynet.noHinweis: In Schweden herrschen teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden. Hunde werden normalerweise an der Leine geführt und Hundekot wird vom Hundehalter aufgenommen und entsorgt.Einfuhr von Welpen:Für Hundewelpen gelten die gleichen Einfuhrbestimmungen wie für erwachsene Hunde. Ausnahmeregelungen bezüglich der Tollwutimpfungen gibt es nicht. Einfuhr von Kleinhaustieren aus Deutschland nach SchwedenFür die Einfuhr verschiedener Haustiere gilt, dass höchstens fünf Tiere gleichzeitig eingeführt werden dürfen (z. B. zwei Hamster und drei Kaninchen oder vier Vögel und ein Hund).
Einfuhr von KaninchenKaninchen, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Kaninchen müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.
Einfuhr von NagetierenNagetiere, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Nagetiere müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere. Zu den als Haustiere gehaltenen Nagetieren zählen in Schweden traditionell als Haustiere gehaltene Nager wie z. B. Meerschweinchen, Hamster, Chinchillas und Mäuse. Verboten ist in Schweden die Haltung und der Verkauf von wild gefangenen Nagern, die als Haustiere oder als Hobby gehalten werden. Einfuhr von VögelnVögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Vögel müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.
Hühner, Truthähne, Perlhühner, Gänse, Wachteln, Fasane, Tauben, Rapphühner und Straußenvögel zählen nicht zu den Haustieren, wenn sie für folgende Zwecke gehalten werden:
Einfuhr von ReptilienReptilien, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Diese Bestimmungen gelten für Amphibien, Schlangen, Eidechsen und Schildkröten. Die Reptilien müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.Einfuhr von AquarienfischenEingeführte Fische dürfen nur in Aquarien gehalten werden. Sie dürfen unter keinen Umständen ausgesetzt oder als Köderfisch verwendet werden. Für die Einfuhr ist eine entsprechende Erklärung auszufüllen. Die Einfuhr ist bei der Zollbehörde/Grenzkontrolle anzuzeigen. Folgende Arten dürfen nicht eingeführt werden:
Einfuhr von Pferden, Eseln und entsprechenden Kreuzungen sowie von ZebrasUnter folgenden Bedingungen ist es gestattet, Pferde nach Schweden einzuführen:
Transportbestimmungen: Sobald die Reisezeit mehr als acht Stunden beträgt, ist ein Transportplan zu erstellen und während des Transports mitzuführen. Schweden verlangt einen solchen Transportplan nur, wenn die Tiere für den Handel vorgesehen sind, einige andere EU-Länder allerdings fordern einen Transportplan für jegliche Reisen, die eine Dauer von acht Stunden überschreiten. Der Transportplan wird vom Transporteur erstellt und muss im Absenderland vom Amtstierarzt im Zusammenhang mit der Kontrolle des Tieres geprüft und unterschrieben werden. Bitte vergewissern Sie sich vor der Abreise beim schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft, dass diese Bestimmungen nicht geändert wurden.Für weitere Informationen oder Informationen zur Einfuhr von anderen Tierarten setzen Sie sich bitte direkt mit dem schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) in Verbindung.