Om Sverige / About Sweden

Haustiere

Ab dem 3. Juli 2004 gelten neue Regeln für die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Schweden. Die Regeln gelten bis zum 30. Juni 2010.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Formular
Entwurmung für Hunde/Katzen

Falls Sie Fragen zu den Bestimmungen haben oder detaillierte Informationen benötigen, bitten wir Sie, sich direkt an das Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping zu wenden.

Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:
Tel.: 0046-771-223 223

Telefonzeiten:
Montag-Freitag 08.00-12.00, 13.00-16.30 Uhr
E-Mail: hundochkatt@sjv.se

Schweden – Norwegen:
Sind Sie mit Ihrem Hund / Ihrer Katze gemäß den geltenden Einfuhrbestimmungen nach Schweden oder Norwegen eingereist, können Sie die schwedisch-norwegische Grenze frei passieren.

Hinweis: In Schweden herrschen teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden. Hunde werden normalerweise an der Leine geführt und Hundekot wird vom Hundehalter aufgenommen und entsorgt.

Einfuhr von Welpen:
Für Hundewelpen gelten die gleichen Einfuhrbestimmungen wie für erwachsene Hunde. Ausnahmeregelungen bezüglich der Tollwutimpfungen und Fristen für den Tollwut-Antikörpertest gibt es nicht.
 
Einfuhr von Kleinhaustieren aus Deutschland nach Schweden

Für die Einfuhr verschiedener Haustiere gilt, dass höchstens fünf Tiere gleichzeitig eingeführt werden dürfen (z. B. zwei Hamster und drei Kaninchen oder vier Vögel und ein Hund).

Einfuhr von Kaninchen
Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Kaninchen müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.

Einfuhr von Nagetieren
Nagetiere, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Nagetiere müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.

Zu den als Haustiere gehaltenen Nagetieren zählen in Schweden traditionell als Haustiere gehaltene Nager wie  z. B. Meerschweinchen, Hamster, Chinchillas und Mäuse. Verboten ist in Schweden die Haltung und der Verkauf von wild gefangenen Nagern, die als Haustiere oder als Hobby gehalten werden.

Einfuhr von Vögeln
Vögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Vögel müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.

Hühner, Truthähne, Perlhühner, Gänse, Wachteln, Fasane, Tauben, Rapphühner und Straußenvögel zählen nicht zu den Haustieren, wenn sie für folgende Zwecke gehalten werden:

  • Zucht
  • Fleisch- und Eierproduktion
  • Verzehr
  • Auswilderung.

Einfuhr von Reptilien
Reptilien, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Diese Bestimmungen gelten für Amphibien, Schlangen, Eidechsen und Schildkröten. Die Reptilien müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.

Einfuhr von Aquarienfischen
Eingeführte Fische dürfen nur in Aquarien gehalten werden. Sie dürfen unter keinen Umständen ausgesetzt oder als Köderfisch verwendet werden. Für die Einfuhr ist eine entsprechende Erklärung auszufüllen. Die Einfuhr ist bei der Zollbehörde/Grenzkontrolle anzuzeigen. Folgende Arten dürfen nicht eingeführt werden:

  • vom Aussterben bedrohte Arten
  • exotische Arten, die für das Aussetzen in schwedischen Gewässern gezüchtet werden
  • Arten, die natürlich in schwedischen Gewässern vorkommen
  • Karpfen und alle ihre Kulturformen
  • Arten, die sich in wildem Zustand in Schweden fortpflanzen können 

Einfuhr von Pferden, Eseln und entsprechenden Kreuzungen sowie von Zebras

Unter folgenden Bedingungen ist es gestattet, Pferde nach Schweden einzuführen:

  • Das Pferd muss einen Pass haben
  • Innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Abfahrt muss ein Tierarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis ist 10 Tage lang gültig, muss aber 6 Monate lang aufbewahrt werden.

Transportbestimmungen: Sobald die Reisezeit mehr als acht Stunden beträgt, ist ein Transportplan zu erstellen und während des Transports mitzuführen. Schweden verlangt einen solchen Transportplan nur, wenn die Tiere für den Handel vorgesehen sind, einige andere EU-Länder allerdings fordern einen Transportplan für jegliche Reisen, die eine Dauer von acht Stunden überschreiten. Der Transportplan wird vom Transporteur erstellt und muss im Absenderland vom Amtstierarzt im Zusammenhang mit der Kontrolle des Tieres geprüft und unterschrieben werden.

Bitte vergewissern Sie sich vor der Abreise beim schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft, dass diese Bestimmungen nicht geändert wurden.

Für weitere Informationen oder Informationen zur Einfuhr von anderen Tierarten setzen Sie sich bitte direkt mit dem schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) in Verbindung.