Neue EU-Regeln!
Ab dem 1. Mai 2005 werden Fotos in den Aufenthaltsgenehmigungen mit eingescannt. Sie müssen deshalb bei der Antragstellung ein Pass-Foto (35x45 mm) beifügen.
Das Foto muss wie folgt sein:
- direkt von vorne aufgenommen
- in Farbe auf hellem Hintergrund
- höchstens 6 Monate alt
- ohne Kopfbedeckung
Eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen erlaubt und das Gesicht muss frei ersichtlich sein.