Änderungen bei den Einfuhrbestimmungen innerhalb der EU- Der Tollwut-Antikörpernachweis entfällt.
- Hunden und Katzen dürfen bei ihrer Impfung gegen Tollwut nicht jünger sein als drei Monate (90 Tage oder 13 Wochen) und frühestens 21 Tage nach der Impfung nach Schweden einreisen. Es ist also möglich, das Tier ab einem Alter von ca. 4 Monaten nach Schweden einzuführen.
- Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres entfällt.
Die grundlegenden Forderungen nach ID-Kennzeichnung, Tollwutimpfung und Tierpass oder Veterinärzeugnis bleiben bestehen.
Auf der Homepage des Schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft (Jordbruksverket) und des Schwedischen Zollamtes (Tullverket) finden Sie ausführliche Informationen.
Bei Fragen wenden Sie Sich bitte direkt ans Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft, Servicetelefon: +46 771 223 223
2012-01-10