Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen:
Achtung: Sie sind verpflichtet, den Heimtierpass am Zoll bei der Einreise nach Schweden vorzuweisen und das Tier zu melden!
Nähere Auskunft gibt das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft: www.sjv.se
Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:Tel: +46 771 223 223Telefonzeiten: Montag-Freitag 8:00-12:00, 13:00-16.30E-Mail: hundochkatt@sjv.se
Hinweis: In Schweden herrschen teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden. Hunde werden normalerweise an der Leine geführt, und Hundekot wird vom Hundehalter aufgesammelt und entsorgt.
Informationen über die Einfuhr von jungen Hunden und Katzen:
Ab dem 3. Juli 2004 kann man innerhalb der EU eine Einfuhrerlaubnis von jungen Katzen und Hunden beantragen.
Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von jungen Hunden und Katzen:
Folgende Dokumente/ Informationen sind dazu notwendig: