Private Einfuhr von Hunden und Katzen nach Schweden

Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, brauchen einen Heimtierausweis. Dieser wird in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch verfasst. Der Heimtierausweis muss von einem Tierarzt im Heimatland ausgestellt werden.

Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen:

  • ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit  einer deutlich lesbaren Tätowierung.

  • Impfung gegen Tollwut (mit einem Impfstoff, der von der WHO zugelassen ist).

  • Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen. Wenn gemäß den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmäßig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig.

  • Entwurmung gegen Zwergbandwurm, ausgeführt durch den Tierarzt mit einem Praziquantel-haltigem Wirkstoff innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr.

  • Dokumentation in Form eines Passes/ Heimtierausweises, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.

Achtung: Sie sind verpflichtet, den Heimtierpass am Zoll bei der Einreise nach Schweden vorzuweisen und das Tier zu melden!

Nähere Auskunft gibt das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft: www.sjv.se

Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:
Tel: +46 771 223 223
Telefonzeiten: Montag-Freitag 8:00-12:00, 13:00-16.30
E-Mail: hundochkatt@sjv.se

Hinweis: In Schweden herrschen teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden. Hunde werden normalerweise an der Leine geführt, und Hundekot wird vom Hundehalter aufgesammelt und entsorgt.

Informationen über die Einfuhr von jungen Hunden und Katzen:

Ab dem 3. Juli 2004 kann man innerhalb der EU eine Einfuhrerlaubnis von jungen Katzen und Hunden beantragen.

Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von jungen Hunden und Katzen:

  • Das Tier darf bei der Einfuhr das 3-Monatsalter nicht überschritten haben.

  • Das Tier muss direkt vom Tierhalter kommen und darf nicht in Kontakt mit wilden Tieren gekommen sein (Tollwutgefahr).

  • Das Tier muss aus einem EU-Land kommen, das nach Beurteilung der WHO als tollwutfrei gilt.

  • Das Tier soll nicht gegen Tollwut geimpft sein.

  • Das Tier braucht eine ID-Kennzeichnung, einen Mikrochip oder eine Tätowierung.

  • Das Tier braucht einen Pass und muss eine Entwurmung gemacht haben.

  • Tiere dürfen aus Dänemark und Finnland in einem Auto/einer Fähre nach Schweden transportiert werden.

  • Aus anderen Ländern müssen die Tiere mit dem Flugzeug transportiert werden (Ansteckungsgefahr beim Transport).

  • Es muss einen bestimmten Grund geben, warum das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft die Einfuhr bewilligt (spezielle Rasse).

  • Keine Bewilligung gibt es für Tiere, die älter als 3 Monate sind oder wenn das Tier aus einem Land kommt, das von der WHO nicht zum tollwutfreien Land erklärt wurde.

  • Ein Tier, das älter als 3 Monate ist, muss geimpft sein und genügend Antikörper haben. Das bedeutet, dass man junge Tiere zwischen 3 und 8 Monaten nicht einführen kann.

  • Mind. 30 Tage vor der geplanten Einfuhr muss das Ansuchen um eine Ausnahmegenehmigung an das schwedische Zentralamt für Landwirtschaft erfolgen.

Folgende Dokumente/ Informationen sind dazu notwendig:

  • Die Art des Tieres, Geburtsdatum, ID-Nummer. (Sie können das Ansuchen ohne ID-Nummer schicken und diese später nachbringen, um Zeit zu gewinnen.)

  • Ort und Zeitpunkt der Einfuhr, geplanter Reiseweg

  • Der Name des Importeurs und dessen Adresse

  • Name des Züchters und Adresse

  • Eine schriftliche Erklärung des Züchters, dass das Tier beim Züchter geboren wurde und sich nicht an einem anderen Ort aufgehalten hat oder in Kontakt mit einem wilden Tier mit Tollwut gekommen ist.

  • Eine Bestätigung eines Tierarztes oder eines Veterinäramtes, dass das Land nach der WHO als tollwutfrei gilt.

  • Eine Rechenschaftserklärung über den Grund, warum das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft die Einfuhr erlauben sollte.