Private Einfuhr von Autos nach Schweden

Für Informationen zur Einfuhr von Fahrzeugen nach Schweden wenden Sie sich bitte an die Schwedische Transportverwaltung (transportstyrelsen) oder an Ihre zuständige österreichische Zulassungsstelle / Abteilung für Ausfuhr von Fahrzeugen.

Informationen über die Abmeldung des Fahrzeugs in Österreich finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zur Einfuhr von Fahrzeugen nach Schweden finden Sie auf der Homepage der Transportverwaltung (transportstyrelsen) und des Zentralamtes für Straßenwesen (vägverket).

Transportstyrelsen
Box 267
S-781 23 Borlänge
Schweden

Tel.: 0046-771-503 503
Kundendienst für Fahrzeugfragen:
Tel.: 0046-771-14 15 16
E-Mail: kontakt@transportstyrelsen.se
Homepage: www.transportstyrelsen.se

Allgemeine Informationen zur Einfuhr von Fahrzeugen nach Schweden, finden Sie auf der Homepage des Zentralamtes für Straßenwesen (Vägverket).

Vägverket
S-781 87 Borlänge
Schweden
Tel: 0046-771/11 91 19
Kundendienst für Fahrzeugfragen:
Tel: 0046-771/14 15 16
E-Mail: vagverket@vagverket.se

Übersiedlung mit dem eigenen Kraftfahrzeug:

Wird bei einer Verlegung des Wohnsitzes von Österreich in das neue Aufenthaltsland auch das in Österreich zugelassene Kraftfahrzeug mitgenommen, muss dieses in Schweden neu zugelassen werden. Zulassungsverfahren sind in der EU nicht einheitlich geregelt.

Sind Sie als Tourist in Schweden, so können Sie ein Jahr lang mit dem österreichischen Kennzeichen fahren.
Wenn Sie eine zeitlich begrenzte Stelle in Schweden gefunden haben sind Sie verpflichtet Ihr Auto nach 6 Monaten bis zum Ablauf Ihres Schwedenaufenthaltes  registrieren zu lassen.

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Schweden verlegen, sollten Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der ersten 9 Tage nach Einreise registrieren lassen.