Zoll- & Einfuhrbestimmungen

Die schwedische Zollverwaltung ist durch die Mitgliedschaft Schwedens in der Europäischen Union ein Teil der Europäischen Zollunion. Das bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Zollgesetzgebung und einen gemeinsamen Zolltarif haben.

Wenn Sie eine Reise nach Schweden planen, gibt Ihnen die Homepage der schwedischen Zollverwaltung rund um die Uhr Auskunft darüber, welche Waren Sie legal mitführen dürfen und für welche Waren Einfuhrverbote und Beschränkungen gelten. Weiters erhalten Sie Informationen über die Einfuhr von Haustieren oder Regeln für die Einfuhr von Schusswaffen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Schwedische Zollverwaltung:

Tullverket
Postfack 12854
112 98 Stockholm
Telefon:+46 771 520 520
Zollinformation TullSvar: +46 771 23 23 23
E-Mailkontakt: www.tullverket.se/en/ContactUs
Homepage: www.tullverket.se

Weitere Kontakte:

Die schwedische Polizei
Rikspolisstyrelsen
P.O. Box 12256
S-102 26
Stockholm
Tel: +46 8 401 90 00
Homepage: www.polisen.se

Kontaktadressen zu allen Polizeistationen in Schweden finden Sie hier.

Die Schwedische Steuerbehörde:
Tel: +46 8 764 80 00
www.skatteverket.se