Ausgangspunkt für den Regierungsbeschluss ist das Recht aller Staaten, Pipelines in internationalen Gewässern und im Bereich des Kontinentalsockels eines Küstenlandes zu verlegen. Somit war der Handlungsspielraum der Regierung weit mehr eingeschränkt als bei der Prüfung von Projekten in schwedischen Territorialgewässern bzw. in Schweden selbst. Die Schutz der Ostsee ist jedoch eine wichtige Frage für die schwedische Regierung, daher hat sie hohe Anforderungen an das Unternehmen in Bezug auf die Darstellung der eventuellen Konsequenzen des Projektes gestellt. - Die Regierung stellt weitgehende Forderungen um sicherzustellen, dass das sensible Milieu der Ostsee nicht aufs Spiel gesetzt wird. Wir haben eine äußerst umfangreiche Untersuchung zu den Umwelteinflüssen der Pipeline durchgeführt. Vom Unternehmen wurden mehrere ergänzende Untersuchungen eingefordert und somit den Aspekten der verantwortlichen Behörden entsprochen. Ich kann bestätigen, dass keine der zentralen Behörden im Ergebnis dessen das Gesamtprojekt abgelehnt hat, erklärt Umweltminister Andreas Carlgren.Die Untersuchung waren in Bezug auf internationale und schwedische Gesetzgebung äußerst umfassend. • Den rechtlichen Rahmen bildete die Seerechtskonvention.• Untersuchung wurde entsprechend dem Gesetz zum Festlandsockel durchgeführt. • Mit Deutschland, Dänemark, Finnland, Russland, Estland, Lettland, Litauen und Polen fanden ausführliche Konsultationen entsprechend der Espoo-Konvention statt. • Schwedische Behörden wurden mehrfach zur Stellungnahme aufgefordert. Laut UNO-Seerechtskonvention sind alle Staaten dazu verpflichtet, die Meeresumwelt zu schützen und zu bewahren, Küstenstaaten haben dabei die besondere Verantwortung, schädlichen Umwelteinwirkungen innerhalb ihrer Wirtschaftszone und ihrem Festlandsockel vorzubeugen. Dies wurde bei der Prüfung des Unternehmensantrags berücksichtigt.Der Genehmigungsbeschluss ist an eine Reihe weit reichender Bedingungen und Verbindlichkeiten gebunden, darunter: • Die Pipeline ist entsprechend den von Schwedens Geologischer Untersuchung (SGU) vorgegebenen Koordinaten zu verlegen.• Das Unternehmen verfügt über ein in Konsultation mit den entsprechenden schwedischen Behörden erstellten Kontrollprogramm zur Überwachung Tätigkeit.• Trübungen, die durch Rohrlegungsarbeiten am Meeresboden verursacht werden, dürfen an der Grenze zu Hoburgs Bank und Norra Midsjöbank als Richtwert höchstens 15 mg/Liter erreichen. • Die Arbeiten erfolgen entsprechend den Verbindlichkeiten, zu denen sich das Unternehmen in seinem Antrag und den zugehörigen Ergänzungen verpflichtet hat, beispielsweise der Verzicht auf Projektarbeiten in dem für das Laichzeit des Dorsches wichtigen Zeitraum Mai-Oktober. • Das Unternehmen übernimmt die volle Verantwortung für die Berücksichtigung militärischer Hinterlassenschaften bei Verlegungsarbeiten und Betrieb. • Bei entsprechender aktueller Situation ist das Unternehmen für die Information und Planung der Abwicklung und Wiederherstellung verantwortlich.- Nun liegen mehrere Bedingungen und Verpflichtungen seitens des Unternehmens zur Sicherung u. a. des Ostseemilieus, der Fischerei und der Seefahrt vor. Die Auswirkungen auf das Ostseemilieu sind laut den nationalen Behörden äußerst begrenzt und dies während des kurzen Zeitraums der Verlegungsarbeiten. Die Regierung kommt daher zu dem Schluss, dass die beantragte Streckenführung mit der Verpflichtung Schwedens, die Meeresumwelt zu schützen und zu bewahren, vereinbar ist, sagt Andreas Carlgren. - Schwedens verfügt in Bezug auf die Einhaltung internationaler Gesetzgebung und Konventionen über eine langjährige Tradition, mit der wir nicht brechen werden. Die Seerechtskonvention verleiht allen Ländern das Recht auf unsere Meere und ist für die Förderung von Frieden und Sicherheit in der Welt von besonderer Bedeutung, sagt Andreas Carlgren.
Übersetzung der Pressemitteilung der schwedischen Regierung.Link zur Pressemitteilung in Englisch: http://www.sweden.gov.se/